FAQ

Wann zahlt der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung?

Wann zahlt der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung?

Wann muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten? Der Arbeitgeber muss dann keine Lohnfortzahlung leisten, wenn der Arbeitnehmer seine Krankheit oder seinen Unfall selbst verschuldet hat, etwa durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ob das zutrifft, entscheidet die Rechtssprechung im Einzelfall.

Wann beginnt die Lohnfortzahlung wieder neu vom Arbeitgeber?

Bei Krankheit zahlen Arbeitgeber den Lohn in den ersten sechs Wochen weiter, danach springt die Krankenkasse ein. Das ist für den Arbeitnehmer häufig mit Einbußen verbunden. Legen sie nach sechs Wochen erneut ein Attest vor, können sie wieder Lohnfortzahlung bekommen.

Warum kann der Arbeitgeber die Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen?

Der Arbeitgeber kann die Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen, weil er seine Verkaufsstelle aufgrund der polizeilichen Räumung nicht öffnen kann. Dieses betriebliche Risiko trägt der Arbeitgeber selbst. Er muss, wie im ersten Beispiel, den Lohn für die ausgefallenen Stunden den Beschäftigten bezahlen.

Kann der Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung geltend machen?

Unterlässt er dies, ist es dem Arbeitgeber nicht möglich, seine Ansprüche geltend zu machen. Verhindert der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruches gegen Dritte auf den Arbeitgeber, kann dieser die Entgeltfortzahlung verweigern.

Wie lange muss der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung leisten?

Arbeitgeber zahlen während dieser Zeit Lohn und Gehalt ganz normal weiter – gerade für kleine Unternehmen ein erheblicher Kostenfaktor. Maximal 42 Tage (sechs Wochen) muss der Arbeitgeber die sogenannte Entgeltfortzahlung leisten.

Ist der Arbeitgeber nicht zum Nachteil der Krankenkasse entlastet?

Damit der Arbeitgeber aber auch nicht zum Nachteil der Krankenkasse entlastet wird, geht der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung auf die Krankenkasse über. Der Forderungsübergang erfolgt, wenn die Krankenkasse Krankengeld gewährt hat, ein fälliger Entgeltanspruch besteht und der Arbeitgeber den Anspruch unberechtigt verweigert.

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