Kann man eine Bewerbung auch ohne Foto schicken?
Nein, ein Bewerbungsfoto ist in Deutschland keine Pflicht. Grundsätzlich müssen Jobsuchende weder ein Foto senden, noch Angaben zum Alter, zur Nationalität oder zum Familienstand machen. Das ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt, das im Jahr 2006 in Kraft trat.
Wie formuliere ich eine interne Bewerbung?
So ist das Anschreiben aufgebaut – auch bei einer internen Bewerbung:
- Absender und Datum.
- Betreffzeile.
- Anrede.
- Einleitung (Motivation)
- Hauptteil (Eigenmarketing und Kompetenzen)
- Unternehmensbezug (Mehrwert)
- Schlussteil (Vorstellungen und Termine)
- Grußformel und Unterschrift.
Warum darf der Arbeitgeber solche Fotos nicht veröffentlichen?
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber solche Fotos nicht gegen den Willen des Mitarbeiters veröffentlichen, er braucht also dessen Zustimmung. Dabei kommt es allerdings auf die Details an: Handelt es sich um eine einfache schriftliche Einwilligung, kann der Mitarbeiter diese Zustimmung jederzeit widerrufen.
Was zahlt der Arbeitgeber für die Aufnahmen?
Teilweise zahlt der Arbeitgeber auch ein kleines Honorar für die Aufnahmen. In der Regel sind solche Verträge so ausgestaltet, dass der Mitarbeiter an seine Zustimmung gebunden bleibt, der Verwendung seiner Fotos also im Nachhinein nicht mehr widersprechen kann. Was ist mit Fotos von mir, wenn ich die Firma verlasse?
Wie darf ein Foto aufgenommen werden?
Ohne Einwilligung darf grundsätzlich kein Foto einer Person aufgenommen werden. Nur Ausnahmsweise ist das Fotografieren gegen den Willen erlaubt. Welche Regeln bei ungewollten oder heimlichen Fotos gelten, erfahren Sie hier! Das Wichtigste in Kürze:
Was benötigt der Fotograf für die eigentlichen Aufnahmen?
Um die eigentlichen Aufnahmen zu machen, benötigt der Fotograf also keine individuelle Erlaubnis jedes einzelnen Teilnehmers. Dabei ist es egal, ob ein Mitarbeiter privat fotografiert oder filmt oder der Chef selbst oder ein vom Unternehmen beauftragter professioneller Fotograf.