Wie können Vermieter und Mieter das Mietverhältnis kündigen?
Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen § 543 Abs 1 BGB. Bei Wohnraummietverhältnissen kann auch eine nachhaltige Störung des Hausfriedens sowie eine von der Wohnung ausgehende Gesundheitsgefährdung die Kündigung rechtfertigen § 543 BGB i.V.m. § 569 Abs 2 BGB.
Was ist die Kündigungsmöglichkeit für Vermieter?
Für die Kündigungsmöglichkeit kommt es auf die Art und die Schwere der Hausfriedensstörung an. Unabhängig davon kann er auch erstmal das Gespräch mit dem Nachbarn suchen, um die Störung zu beseitigen. Dazu mehr in: Abmahnung Mieter: Störung des Hausfriedens (Muster für Vermieter) und Muster für Vermieter: Kündigung wegen Störung des Hausfriedens.
Wie kann der Vermieter bei einer hausfriedensstörung kündigen?
Der Vermieter hat bei einer Hausfriedensstörung durch einen seiner Mieter mietrechtlich die Möglichkeit diesen abzumahnen, die Unterlassung zu fordern nach § 541 BGB oder ggf. sofort zu kündigen nach §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB.
Wie kann der Vermieter die Lärmbelästigung beseitigen?
Der Vermieter hat im Grunde drei Möglichkeiten, die Lärmbelästigung zu beseitigen, sollte der Lärmverursacher nicht einsichtig sein und anhaltend Lärm verursachen: Abmahnung – Der Vermieter kann sich ggf. auf die Hausordnung und/oder auf die regionalen Regelungen zur Ruhestörung berufen.
Was darf der Vermieter an den Mieter betreten?
Auch Besucher des Mieters darf er in der Regel nicht daran hindern. Auch wenn der Vermieter sein Hausrecht bei Vermietung an den Mieter abtritt, bleibt ihm aber unter bestimmten Voraussetzungen das Besichtigungsrecht. Dieses erlaubt ihm, die Wohnung aus berechtigten Gründen zu betreten. Verboten oder erlaubt?
Kann der Vermieter die Gäste nicht abmahnen?
Wenn viele Gäste vorbeikommen, kann der Vermieter das zwar nicht verbieten. „Wenn sie aber zum Beispiel durch lautes Feiern den Hausfrieden stören, kann der Vermieter den Mieter dafür abmahnen“, sagt Rechtsanwalt Hermann. Der Grund: Der Gast des Mieters zählt laut Rechtsexperten als dessen Erfüllungsgehilfe.
Hat der Vermieter Haustiere in der Mietwohnung erlaubt?
Hat der Vermieter Haustiere in der Mietwohnung erlaubt, sollten sich Mieter an bestimmte Regelungen halten. Lärm, Dreck oder Geruchsbelästigungen sollten vermieden werden. Auch hier kann der Vermieter eine Klausel bezüglich der Haustiere in den Mietvertrag aufnehmen und bestimmen, welche Verhaltensweisen nicht akzeptiert werden.