Welche Haustiere dürfen Vermieter und Mieter mit einziehen?
Welche Haustiere bei dem Mieter, ob und zu welchen Bedingungen, in der Mietwohnung mit einziehen dürfen, hängt somit vom Einzelfall ab. Der ist zwar immer unterschiedlich, jedoch ergibt sich ein gewisses Schema bei dem Vermieter und Mieter auch in ganz speziellen Fällen eine Antwort erhalten.
Wie entscheidet sich der Mieter für ein Haustier?
Katze oder Hund, Kaninchen oder Mini-Schwein: Wenn der Mieter sich für ein Haustier entscheidet, steht er unmittelbar vor der Frage, ob er es in der Wohnung halten darf.
Wie kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung abhängen?
Im Mietrecht kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung von der Zustimmung des Vermieters abhängen. Gemäß den Urteilen des BGH und dem Mietrecht dürfen Haustiere durch Vermieter nur mit einer Begründung abgelehnt werden. Die Zustimmung dürfen Vermieter also nicht grundlos verweigern.
Welche Haustiere sind erlaubt in der Mietwohnung?
Haustiere erlaubt: diese Klausel ist eine gute Voraussetzung für die Tierhaltung in der Mietwohnung. Sie meint die „üblichen“ Haustiere: Dazu gehören, neben den ohnehin zustimmungsfreien Kleintieren, auch größere, ungefährliche Tiere wie Hunde, Katzen oder Hausschweine.
Warum muss der Vermieter die Haustierhaltung garantieren?
Das liegt daran, dass der Vermieter garantieren muss, dass durch das Tier keine Störungen für andere Mieter hervorgerufen werden. Zugegeben – keine leichte Aufgabe. Außerdem kommt es durch die Haustierhaltung nicht selten zu Schäden an der Mietwohnung.
Wie verbieten Vermieter die Hundehaltung in der Mietwohnung?
Generell verbieten dürfen Vermieter die Katzenhaltung und die Hundehaltung in der Mietwohnung nicht. Das bestätigte im März 2013 auch der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil (Az.: VIII ZR 168/12). Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag sei demnach unwirksam, erklärten die Richter.