Kann der Vermieter mit der Rücknahme der Wohnung geraten?
Der Vermieter kann mit der Rücknahme der Wohnung und auch der Schlüssel nur in Annahmverzug geraten, wenn der Mieter die Wohnung geräumt hat. Ist dies nicht der Fall, ist der Vermieter berechtigt, die Annahme zu verweigern.
Was braucht der Vermieter für eine gewerbliche Nutzung der Wohnung?
Für die gewerbliche Nutzung seiner Wohnung braucht der Mieter die Zustimmung des Vermieters, das entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 165/08). In manchen Fällen darf der Vermieter sie jedoch nicht verweigern. Vorrangig geht es dabei um die Frage, ob die berufliche Tätigkeit eine Außenwirkung hat oder für andere Hausbewohner störend ist.
Ist der Vermieter verpflichtet eine Erlaubnis zu erteilen?
Der Vermieter ist in der Regel verpflichtet eine Erlaubnis zu erteilen, wenn der Mieter die Wohnung zwar beruflich nutzt, dies aber keine weiteren Auswirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter hat als bei einer normalen Wohnungsnutzung. Das gilt auch wenn in der Mietwohnung der Hauptarbeitsplatz liegt.
Ist der Mieter mehr als Hälfte seiner Wohnung gewerblich?
Nutzt der Mieter mehr als die Hälfte seiner Wohnung gewerblich, gilt nicht mehr das Wohnmietrecht, sondern das Gewerbemietrecht. Wichtig ist dann die Erlaubnis des Vermieters vor allem auch deshalb, weil die Art der Nutzung der jeweiligen Widmung des Gebäudes entsprechen muss.
Kann man mit der Räumung der Wohnung in Verzug geraten?
Auch wenn viele Mieter mit der Räumung der Wohnung in Verzug geraten, gibt es auch solche, die die Schlüssel schon vor dem Ende des Mietverhältnisses zurückgeben oder dies zumindest möchten. Das Auseinanderfallen von Mietbeginn bzw. Mietende auf der einen und der Übergabe der Schlüssel auf der anderen Seite kann zu Problemen führen.
Wie kann der Mieter gegen Besitzstörungen zur Wehr setzen?
Der Mieter ist aber bereits berechtigter Besitzer der Wohnung und kann sich daher gegen Besitzstörungen – in der Regel auch gegen solche des Vermieters selbst- zur Wehr setzen.