Was ist ein Unständiges Beschäftigungsverhältnis?
Als unständig wird eine Beschäftigung dann bezeichnet, wenn das Arbeitsverhältnis entweder vertraglich oder der Natur der Sache nach auf weniger als eine Woche (sieben aufeinanderfolgende Kalendertage) befristet ist. Beschäftigungsfreie Samstage, Sonn‑ und Feiertage sind bei der Dauer der Beschäftigung mitzuzählen.
Was bedeutet Personengruppe 118?
Zum 01.01.2020 wurde die neue Personengruppe 117 für „Nicht berufsmäßig unständig Beschäftigte“ eingeführt. Die Personengruppe 118 erfasst dann „Berufsmäßig unständig Beschäftigte“. Es handelt sich um Personen, die einer unständigen Beschäftigung berufsmäßig nachgehen, in der sie versicherungspflichtig sind.
Was ist eine Beschäftigung im Sozialrecht?
Der Begriff „Beschäftigung“ ist im Sozialrecht definiiert als nicht selbständige Beschäftigung mit Tätigkeit nach Weisung und unter Eingliederung in die Arbeitsorganisation bzw. Betrieb des Weisungsgebers. Die obige Legaldefinition für den Begriff der Beschäftigung findet sich in § 7 Abs. 1 SGV 4. – Eingliederung in die Arbeitsorganisation.
Was ist das Beschäftigungsverhältnis?
Das Beschäftigungsverhältnis ist der Kern-Anknüpfungspunkt für die Sozialversicherungsplicht: Gesetzliche Rentenversicherung ( § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Wird die Beschäftigung jedoch unentgeltlich verrichtet, so steht dies dem Eintreten der Versicherungspflicht entgegen.
Wie kann die Beschäftigung gemessen werden?
Die Beschäftigung kann gemessen werden (1) outputorientiert in Produkten (bzw. Leistungsmengen), (2) inputorientiert in Maschinenstunden, Arbeitsstunden oder anderen, die Inanspruchnahme von Produktionsfaktoren kennzeichnenden Größen, die den individuellen Verhältnissen eines Betriebes angepasst sind.
Was sind die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung?
Liegen die Voraussetzungen für eine kurzfristige, sozialversicherungsfreie Beschäftigung vor, greifen die besonderen Regelungen für die unständige Beschäftigung nicht. Eine Beschäftigung gilt als kurzfristig, wenn die Tätigkeit innerhalb eines Kalenderjahres auf maximal 3 Monate, beziehungsweise 70 Arbeitstage begrenzt ist.