Was muss ich als Mieter im Garten machen?
Gehört der Garten zu einem Einfamilienhaus, trägt der Mieter die Verantwortung und die Kosten. Zudem muss der Mieter die für die Gartenpflege notwendigen Geräte aus eigener Tasche bezahlen und unterhalten. Für die Pflege vom Garten eines Mehrfamilienhauses ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich.
Wer bezahlt Gartengeräte?
Ist die Gartenpflege Vermietersache, hat dieser auch die Kosten für Werkzeug und Geräte zu tragen. Wenn Sie sich aber im Mietvertrag zu Gartenarbeiten verpflichtet haben, so muss der Vermieter keine Gartengeräte zur Verfügung stellen.
Wer muss Heckenschnitt bezahlen?
Sind die Kosten der Gartenpflege gemäß des Mietvertrages vom Mieter zu tragen, und entstehen die Kosten für die Beschneidung von Sträuchern und Hecken laufend und regelmäßig, dann ist die Umlage dieser Kosten als Betriebskosten möglich.
Ist der Mieter für die Gartenpflege verantwortlich?
Dagegen ist der Mieter für die Gartenpflege verantwortlich, wenn das im Mietvertrag explizit geregelt ist oder wenn sich die Pflicht zur Gartenpflege aus den Umständen ergibt. Letzteres ist etwa bei der Vermietung eines Einfamilienhauses denkbar.
Ist der Mieter verpflichtet den Rasen zu mähen?
Es spricht nichts dagegen, wenn der Mieter sich verpflichtet, den Rasen in festgelegten Abständen zu mähen, wenn zum Beispiel der Vermieter den Rasen angelegt hat und sich Wildwuchs von Unkraut nur so verhindern lässt. 5. Mieter ist nur bedingt verkehrssicherungspflichtig
Was sind die Grenzen der Gartenpflege im Mietvertrag?
Die Grenzen der Mieter-Gartenpflege (Baumschnitt usw.) Von Dennis Hundt. 29. September 2014. 50 Kommentare. Die Verpflichtung des Mieters zur Gartenpflege muss im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein. Wird der Garten mitvermietet, ist es üblich und erlaubt, die Gartenpflege auf den Mieter zu übertragen (LG Köln, Urteil v.
Wie kann der Vermieter die Gartenpflege akzeptieren?
Der Mieter darf sich also selbst aussuchen, in welchen Abständen er die Gartenarbeiten erledigt. Ihm wird somit ein vergleichsweise großer Ermessenspielraum bezüglich Art und Umfang der Gartenpflege zugebilligt. Der Vermieter muss gegebenenfalls ein freies Wachstum von Bäumen und Sträuchern oder einen Ökogarten akzeptieren.