Wie lange kann der Vermieter die Kaution verlangen?
sechs Monate
Wie lange sich der Vermieter Zeit lassen kann, ist immer vom Einzelfall abhängig, normalerweise sind es jedoch drei bis sechs Monate. Danach verjähren die Ansprüche, wenn der Vermieter sie nicht geltend macht. Dann muss er die Mietkaution auszahlen (§ 548 BGB).
Was deckt die Kaution ab?
Dieses Geld dient dazu, den Vermieter im Falle eventueller Sachschäden an der Wohnsubstanz oder bei fehlenden Mietzahlungen nach Mietende, abzusichern. Werden bei Beendigung des Mietverhältnisses Schäden am Mietobjekt festgestellt bzw. stehen noch Mietzahlungen aus, so kann der Vermieter die Mietkaution einbehalten.
Bis wann muss eine Kaution gezahlt werden?
Die Mietkaution muss nicht „auf einen Schlag“ und auch nicht schon vor Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Die Kaution kann in drei Raten gezahlt werden, die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die beiden nächsten Raten werden dann zusammen mit den nächsten beiden Mietzahlungen fällig.
Wann ist die Mietkaution verjährt?
Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution verjährt nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses zu laufen bzw. am Ende des Jahres, in dem der Mieteranspruch fällig wurde, entschied jetzt das Landgericht Oldenburg (4 T 93/13).
Warum muss der Vermieter die Kaution anlegen?
Da gemäß Mietrecht die Kaution dem Mieter gehört und für den Vermieter nur eine Sicherheit darstellt, muss der Vermieter nach dem Mietrecht die Kaution anlegen. Diese Anlage hat insolvenzfest und getrennt von seinem Privat- oder Geschäftsvermögen zu erfolgen.
Kann der Vermieter die Mietkaution Zahlen?
Möchte der Vermieter den Mieter verpflichten, Mietkaution zu zahlen, so muss dies im Mietvertrag oder in einer Anlage zum Mietvertrag vereinbart werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Vermieter nicht nachträglich noch auf eine Kaution bestehen, wenn das Mietverhältnis bereits begonnen hat.
Ist der neue Vermieter verpflichtet die Kautionen zu deponieren?
Der neue Vermieter ist genauso verpflichtet, die Kautionen auf einem Treuhänderkonto zu deponieren, wie der alte Vermieter. Somit ist der neue Vermieter in die Pflicht genommen, die gezahlte Kaution nach Kündigung und Auszug des Mieters auszuzahlen.
Ist die Kaution auf das Konto des Vermieters überwiesen?
Vorgesehen ist, dass der Mieter die Kaution auf ein separates Konto des Vermieters überweist, das nur dafür angelegt wurde. Denn es handelt sich hierbei um eine Sicherung, die der Vermieter zwar für die Dauer des Mietverhältnisses verwaltet, aber die ihm nicht gehört.