Ist die Miete unregelmäßig?
Wenn die Miete unregelmäßig einläuft, der Mieter mit Lärm beharrlich die Nachbarn terrorisiert oder er die Wohnung als Zoo missbraucht, dann wäre man ihn gerne wieder los. Doch so einfach ist das Ganze meistens nicht. Laut BGB kann der Vermieter kündigen, wenn er ein“ berechtigtes Interesse“ daran hat.
Kann der Mieter den Mietmangel verschuldet haben?
Auch wenn der Mieter den Mietmangel selbst verschuldet, steht ihm kein Mietminderungsrecht zu. Informieren Sie sich als Vermieter vorab über die Rechtslage. Der Mieter wird Ihnen in seiner mündlichen oder schriftlichen Mietmangelanzeige sicher den Mietmangel genannt haben.
Was sollten sie als Vermieter beachten?
Als Vermieter sollten Sie zuerst einmal davon ausgehen, dass ein Mieter einen tatsächlich vorliegenden Mietmangel berechtigt bei Ihnen angezeigt hat. Sie sollten mit ihrem Mieter diesbezüglich in Kontakt treten und seinen Hinweis auf den Mietmangel nicht ignorieren.
Hat der Vermieter Anspruch auf die ausstehenden Mietzahlungen?
Das ändert jedoch nichts daran, dass der Vermieter Anspruch auf die ausstehenden Mietzahlungen hat. Zahlt der Mieter nicht und/oder weigert sich, zum Kündigungszeitpunkt auszuziehen, ist ein gerichtliches Vorgehen die letzte Option. Welche Möglichkeiten Vermieter hier haben, wird im folgenden Kapitel erläutert.
Kann der Vermieter die Miete pünktlich kündigen?
Erhält der Vermieter die Miete nicht pünktlich, befindet sich der Mieter automatisch in Zahlungsverzug. Wenn der Mieter häufiger zu wenig bzw. gar nicht zahlt und der ausstehende Betrag zwei Monatsmieten übersteigt, ist der Vermieter berechtigt, ihm laut § 543 BGB fristlos – also ohne vorherige Abmahnung – zu kündigen.
Welche Gründe kann der Mieter verletzt werden?
Wichtige Gründe können demnach sein, wenn der Mieter seine Sorgfaltspflichten erheblich verletzt, wenn er die Wohnung unbefugt an Dritte überlässt oder – und das dürfte der häufigste Grund für Ärger sein – wenn er „für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist“.
Was ist die schlechte Nachricht für den Vermieter?
Schlechte Nachricht für den Vermieter: Wenn er Pech hat, können die Miteigentümer – gestützt auf das WEG-Recht – verlangen, dass er sich um ein Ende des Mietvertrags bemüht. Das Mietrecht steht jedoch einer Kündigung entgegen. Es bliebe die Option, „den Mieter mit einer Abfindung zum Auszug zu bewegen“.
Was ist eine langwierige Angelegenheit für den Vermieter?
Mit Sicherheit eine sehr langwierige und auch kostenintensive Angelegenheit für den Vermieter, doch auch jene, die den Eigentümer der Mietsache rechtlich in allen Belangen absichert. Denn nur weil der Mieter verschwunden ist, wird damit nicht automatisch das Mietverhältnis als beendet angesehen.
Ist die Mietwohnung einfach verschwunden?
Wenn der Mieter einfach verschwunden ist und Sie als Vermieter die Räumung der Mietwohnung beabsichtigen, ist es notwendig die Wohnung erst zu kündigen und dann einen Räumungstitel zu erwirken.