Kann der Vermieter es ablehnen Wenn Untervermietung?
Kann mir der Vermieter verbieten, meine Wohnung oder einzelne Zimmer davon unterzuvermieten? Nein, generell verbieten kann er Ihnen das nicht. Gemäss Gesetz benötigen Sie zur Untervermietung zwar die Zustimmung des Vermieters.
Haben Untermieter die gleichen Rechte wie Mieter?
Ja, wenn der Untervermieter seine Erlaubnis dazu erteilt. Im Grunde gilt für Untermieter das gleiche wie für jeden Mieter: Einen Anspruch auf teilweise Untervermietung kann man als Mieter dann haben wenn ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung besteht, § 553 BGB.
Welches Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Untermieter und dem hauptvermieter?
Der Untermietvertrag als solches beschreibt und regelt nur die Rechtsbeziehung zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter. Zwischen den beiden besteht ein ganz normales Mietverhältnis, mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten.
Welche Rechte hat der Untermieter gegenüber dem Vermieter?
Ähnlich wie der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter hat der Untermieter gegenüber dem Untervermieter Rechte und Pflichten. So ist der Untermieter vertraglich zur regelmäßigen Zahlung einer Miete verpflichtet. Im Gegenzug erhält er das Recht, die im Vertrag festgelegten Wohnungsbestandteile zu nutzen.
Wie kann der Vermieter die Untervermietung ablehnen?
Besteht zwischen dem Vermieter und dem Untermieter (Dritten) eine sogenannte „Feindschaft“, darf der Vermieter die Untervermietung ablehnen. Zugleich hat er das Recht, die Untervermietung abzulehnen, wenn er davon ausgeht, dass durch die Aufnahme des Untermieters der Hausfrieden…
Kann der Vermieter die Untervermietung verweigern?
Verweigert der Vermieter die Untervermietung, kann der Mieter jedoch von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch nehmen. Das hilft ihm aber nur, wenn er eh aus seinem Mietvertrag raus wollte und eine zu lange Kündigungsfrist hätte, wie es bei alten Verträgen der Fall war.
Ist der Vermieter mit der gänzlichen Untervermietung einverstanden?
Nur wenn sich der Vermieter mit der gänzlichen Untervermietung einverstanden erklärt – etwa aufgrund eines längeren Auslandsaufenthaltes des Hauptmieters – ist diese erlaubt. Dem Mieter ist in solchen Fällen zu empfehlen, sich eine Einverständniserklärung unterschreiben zu lassen.