Kann man einen Mietvertrag nur gegenüber allen Mietern kündigen?
Auch der Vermieter kann einen Mietvertrag nur gegenüber allen Mietern kündigen. Soll jedoch nur ein Mieter aus dem Mietverhältnis ausscheiden, weil der oder die anderen in der Wohnung verbleiben wollen, führt dies nicht zu dem gewollten Ergebnis.
Wie scheitert ein Mieter aus dem Mietverhältnis?
Wirkt nur einer der Mieter oder der Vermieter nicht mit, scheitert das Ausscheiden eines Mieters. Es kann durchaus vorkommen, dass insbesondere der Vermieter nicht bereit ist, einen Mieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen, weil er dadurch einen Schuldner für seine Mietzinsforderung verliert.
Wie wird der Vermieter aus dem Mietvertrag entlassen?
Der ausziehende Mieter wird rechtmäßig aus dem Mietvertrag entlassen und muss daher seinen Pflichten nicht mehr nachkommen. Diese Variante ist für den Vermieter weniger aufwendig und er bezieht weiterhin seine monatlichen Mieteinnahmen. Für die verbleibenden Mieter ändert sich jedoch die Höhe der Mietzahlung.
Wie kann der Vermieter das Mietverhältnis mit dem anderen Ehegatten kündigen?
§ 563 Abs.4 BGB kann der Vermieter das nur mit dem einen Ehegatten fortgesetzte Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem Ausscheiden des einen und der Fortsetzung durch den anderen Ehegatten Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Kann der Vermieter den Ex-Partner verlassen?
Weigert sich der mitbewohnende Ex-Partner die Wohnung zu verlassen, muss der andere erst einen Räumungsprozess gegen ihn gewinnen. Hat dagegen nur einer von beiden den Mietvertrag unterschrieben, dann besteht nur zwischen diesem und dem Vermieter ein Mietverhältnis. Der andere hat dann kein Recht darauf, dass er länger in der Wohnung bleiben darf.
Wie kann man einen Untermietvertrag kündigen?
In solch einem Fall ist erst der mit dem Partner bestehende Untermietvertrag schriftlich zu kündigen. Weigert sich der mitbewohnende Ex-Partner die Wohnung zu verlassen, muss der andere erst einen Räumungsprozess gegen ihn gewinnen.