Wann muss ich meinen Vermieter ins Haus lassen?
(dmb) Nur wenn der Vermieter einen konkreten Grund oder besonderen Anlass für eine Wohnungsbesichtigung hat, muss der Mieter ihn in die Wohnung lassen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) hat der Vermieter dagegen kein generelles Besichtigungsrecht und erst recht keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel.
Ist der Vermieter verpflichtet seinen Wohnungsschlüssel zu hinterlassen?
Der Mieter ist nicht verpflichtet, seinen Wohnungsschlüssel dem Vermieter zu hinterlassen, muss diesen dann aber bei einer sonstigen Person seines Vertrauens, wie z.B. einem Nachbarn, Freund, Bekannten oder Angehörigen hinterlegen und den Vermieter davon in Kenntnis setzen, wo sich der Schlüssel befindet (vgl.
Kann der Vermieter die Wohnung Mietinteressenten zeigen?
Auch wenn der Eigentümer die Wohnung Mietinteressenten zeigen möchte, hat er ein Recht, sie zu betreten. Allerdings muss der Vermieter seinen Besuch rechtzeitig ankündigen und den Termin mit dem Mieter absprechen. Dies sollte er schriftlich tun, drei Termine zur Auswahl stellen und den Grund des Besuches nennen.
Kann der Vermieter dem Vermieter keinen Einlass beantragen?
Gewährt der Bewohner dem Vermieter keinen Einlass, obwohl ein triftiger Grund besteht, bleibt ihm nur übrig, den Mieter vor dem zuständigen Amtsgericht auf Zutritt zu verklagen – das kann drei Monate bis zu einem halben Jahr dauern. In eiligen Fällen sollte er eine einstweilige Verfügung beantragen.
Kann der Vermieter die Besichtigung schonend auswählen?
Hat der Vermieter die Besichtigung rechtzeitig angekündigt, muss dies immer noch nicht bedeuten, dass der Mieter diese auch tatsächlich dulden muss. Zu der grundsätzlichen Pflicht des Vermieters, sein Besichtigungsrecht möglichst schonend auszuüben, gehört nämlich auch, dass er einen für den Mieter zumutbaren Besichtigungstermin auswählen muss.