Was ist der Mietvertrag?
Der Mietvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung auf Gegenseitigkeit zwischen dem Vermieter und dem Mieter (§§ 549 ff BGB). Eine der beiden Parteien, der Vermieter, verpflichtet sich gegenüber dem Mieter, Benutzung und Gebrauch des vermieteten Objekts zu erlauben.
Kann der Vermieter seinen Mietvertrag nicht finden?
Kann der Mieter seinen Mietvertrag nicht finden, während der Vermieter im Besitz seines Vertragexemplars ist, besteht der einfachste Weg, das Problem zu beheben, darin, den Vermieter um sein Vertragsexemplar zu bitten, von diesem eine Abschrift herzustellen und sich diese von dem Vermieter unterzeichnen zu lassen.
Ist der Vermieter verpflichtet die Mietsache zu erhalten?
Nach dem vom Gesetz vorgesehenen Regelfall ist es nämlich der Vermieter, der verpflichtet ist, die Mietsache auch während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Das Gleiche gilt, wenn der Vermieter den Mieter zur Übernahme von Kosten für Kleinreparaturen auffordert.
Ist der Vermieter nur mit einem Mieter als Vertragspartner möglich?
Wenn der Vermieter den Vertrag nur mit einem Mieter als Vertragspartner abschließt, ist die Frage nach dessen Familienstand unzulässig. Nahe Angehörige wie Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder dürfen nämlich auch ohne Erlaubnis einziehen. Vermieter dürfen aber nach den Namen und dem Alter der Einziehenden fragen.
Der Mietvertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelter Vertragstyp (ein sogenannter gesetzlicher Vertragstyp). Er ist ein gegenseitiger Vertrag zwischen Mieter und Vermieter mit beidseitigen Pflichten.
Welche Vertragsparteien unterschreiben den Mietvertrag?
Den Mietvertrag müssen beide Vertragsparteien (Vermieter und Mieter) unterschreiben. Auf der Seite des Mieters sind die Personen Vertragspartei, die im Mietvertrag namentlich benannt sind und diesen unterschreiben. Das klingt zunächst unbedeutend, ist es aber nicht. Jeder Mieter, der im Mietvertrag genannt wird, haftet für die gesamte Miete.
Welche Mieter haften für die gesamte Miete?
Jeder Mieter, der im Mietvertrag genannt wird, haftet für die gesamte Miete. Sollte z.B. ein Mieter nicht zahlen, müssen die übrigen Mieter dessen Miete mitbezahlen. Zu beachten ist auch, dass bei mehreren Mietern im Mietvertrag eine Wohnung oder ein Haus nur gemeinsam gekündigt werden kann.
Wie muss der Vermieter Änderungen des Mietvertrags bekannt geben?
Der Vermieter muss dem Mieter sämtliche Änderungen des Mietvertrags mit einem amtlichen Formular bekannt geben. Auf diesem Formular ist der Hinweis festgehalten, dass Mieter die Vertragsänderung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten können, beispielsweise bei einer Mietzinserhöhung.