Wie werden Modernisierungskosten umgelegt?
Vermieter müssen Modernisierungen drei Monate vor Beginn der Arbeiten ankündigen. Während der Bauarbeiten können Mieter oft die Miete mindern. Von den angefallenen Modernisierungskosten darf der Vermieter 8 Prozent auf die Jahresmiete umlegen. Aber nur bis zu 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren.
Was kann man als Nebenkosten dem Mieter berechnen?
Der Vermieter darf den Verbrauch nach Zählerstand abrechnen sowie Grundgebühr, Wartungskosten, Betriebsstrom für den Wasserzähler und die Kosten der Abrechnung umlegen. Kosten für die Erwärmung des Wassers werden unter „Warmwasser“ abgerechnet.
Welche Modernisierung auf Mieter umlegen?
Umgelegt werden können die Kosten für Baumaterial, Handwerker und auch für Eigenleistungen des Vermieters. Der Vermieter ist verpflichtet, alle Modernisierungskosten zu belegen, sie schriftliche aufzuschlüsseln, auf die einzelne Wohnung anteilig zu berechnen und auch die daraus folgende Mieterhöhung darzulegen.
Welche Anschaffungs- und Einbaukosten trägt der Vermieter?
Die Anschaffungs- und Einbaukosten hat nicht der Mieter, sondern der Vermieter zu tragen. Die Wartungskosten der Geräte kann der Vermieter jedoch – falls im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart – im Rahmen der Betriebskosten in der jährlichen Nebenkostenabrechnung umlegen.
Was muss der Vermieter für vermietete Wohnungen beziehen?
Beispielsweise muss der Vermieter auch nicht vermietete Wohnungen im selben Objekt in die Kostenumlage mit einbeziehen. Die Betriebskosten für diese Wohnungen trägt der Vermieter. Die Nebenkosten dürfen somit nicht nur auf die vermietete Wohnfläche verteilt werden, sondern müssen sich auf die gesamte Wohnfläche beziehen.
Wann muss der Vermieter die Nebenkosten abrechnen?
Spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums muss der Vermieter die Nebenkosten-Abrechnung vorlegen, ansonsten verliert er Ansprüche auf eventuelle Nachzahlungen. Ausnahme: Der Vermieter hat die verspätete Abrechnung der Nebenkosten nicht selbst verschuldet.
Was darf der Vermieter für eine möblierte Wohnung erhöhen?
Der Vermieter darf dann die Miete durch einen Möblierungszuschlag bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete für die möblierte Wohnung erhöhen. Die ortsübliche Vergleichsmiete einer möbliert vermieteten Wohnung ist immer der ortsübliche Mietpreis einer unmöblierten Wohnung zuzüglich dem Möblierungszuschlag.