Auf was schaut ein Vermieter?
Als wichtigstes Auswahlkriterium sehen Vermieter entsprechend der Studie die Bonität der Interessenten. Viele Vermieter wollen folgende, die Zahlungsfähigkeit belegende Nachweise: Gehaltsnachweise der letzten drei Monate. SCHUFA-Auskunft.
Was muss in einer Selbstauskunft stehen?
Selbstauskunft der SCHUFA Kontaktdaten wie Name und Anschrift, Geburtsdatum, Güterstand (z. B. ledig, verheiratet oder geschieden), Anzahl der Kinder. wirtschaftliche Daten wie Beruf, Arbeitgeber, Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse inklusive Angaben zu Schulden und Bürgschaften.
Wie mache ich eine Selbstauskunft?
Du kannst deine kostenlose Selbstauskunft online auf meineSchufa.de beantragen und bekommen. Dort ist sie zwischen verschiedenen Bezahloptionen mit dem Namen Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) platziert. Zwischen den monatlichen Updates mit meineschufa kompakt und der kostenlosen 30 Tage Version.
Welche Probleme ergeben sich nach dem Auszug mit dem Vermieter?
Die Probleme, die sich nach dem Auszug mit dem Vermieter ergeben können sind vielfältig. Meist geht es jedoch um die Kaution, aber auch um die Nebenkostenabrechnung oder den Zustand der Wohnung bei der Rückgabe. Für der Rückzahlung der Kaution hat der Vermieter relativ lange Zeit.
Wie hilft das Mietrecht bei Problemen mit Vermietern?
Mietrecht hilft bei Problemen mit dem Vermieter. Sind die Probleme mit dem Vermieter größer, kann das Mietrecht weiterhelfen. Dabei genügt es manchmal bereits, sich in die entsprechenden Gesetze einzulesen. Wer so nicht weiterkommt, kann sich an einen Anwalt wenden, der auf Mietrecht und Probleme mit Vermietern spezialisiert ist.
Welche Anlaufstellen sind sinnvoll für Vermieter?
Es gibt unterschiedliche Anlaufstellen, die Betroffene nutzen können, um sich beraten zu lassen: Andere Mieter (gerade wenn es sich um Sachverhalte handelt, die mehrere oder alle Mieter betreffen.) Sind die Probleme mit dem Vermieter größer, kann das Mietrecht weiterhelfen.
Was ist die „halbe Miete“ für den neuen Vermieter?
Das ist womöglich schon die „halbe Miete“, um das Vertrauen des neuen Vermieters zu erringen – auch wenn ein SCHUFA-Negativeintrag vorliegt. Überleg auch, welche Sicherheiten du selbst noch bieten können. Wenn du zum Beispiel über Kapital oder Vermögensgegenstände verfügst, sollten Sie dies der potenziellen Vermieter:in gegenüber nachweisen.