Was darf man noch in der Insolvenz?

Was darf man noch in der Insolvenz?

Schuldner dürfen bei der Privatinsolvenz unter anderem Haushaltsgegenstände, Möbel und Kleidung behalten. Darf ich mein Auto trotz Privatinsolvenz behalten? Normalerweise fällt das Auto in die Insolvenzmasse, sodass der Schuldner es nicht behalten darf.

Kann man in der Privatinsolvenz umziehen?

Ja, Sie dürfen in der Privatinsolvenz umziehen. Dazu zählt auch die Entscheidung, wieviel Sie davon für Miete ausgeben wollen. Ob Sie in eine kleinere oder größere Wohnung ziehen möchten, ist unerheblich, solange Sie die Wohnungskosten durch das Geld, das Ihnen in der Insolvenz zur Verfügung steht, bezahlen können.

Kann der Vermieter deine Kaution zurückerhalten?

Du überweist im Voraus oder hinterlässt bei Abholung des Wohnmobils die vereinbarte Kaution und dein Vermieter kann dir die Kaution nicht erstatten, da das Unternehmen des Vermieters in die Insolvenz geraten ist. Für diesen Fall besteht gemäß den Versicherungsbedingungen ein Versicherungsschutz und du kannst darüber deine Kaution zurückerhalten.

Was sind die Ansprüche gegen dich als Mieter?

Versichert sind Ansprüche bis zu 10.000 € deines Vermieters gegen dich als Mieter, wenn durch einen Schaden während deiner Mietdauer oder durch den Ausfall des Fahrers (und dadurch verspätete Rückgabe) keine nachfolgende Vermietung des Wohnmobils möglich ist. Du verursachst einen Verkehrsunfall, bei dem das Wohnmobil schwer beschädigt wird.

Ist deine Mietzahlung versichert?

Deine Mietzahlung ist gemäß den Versicherungsbedingungen versichert, falls dein Vermieter insolvent wird, und dir weder das gemietete Wohnmobil überlassen noch deine geleistete Miete zurückzahlen kann. Du mietest ein Wohnmobil und überweist deine Mietzahlung.

Welche Stornokosten sind beim Urlaubs-Schutz-Paket versichert?

Beim Urlaubs-Schutz-Paket sind die Stornokosten bei Nichtantritt Ihrer Wohnmobil-Reise, z.B. wegen Krankheit, schwerem Unfall, Schwangerschaft, unvorhersehbarer Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers oder eines Angehörigen, bei Feuer, einer vorsätzlichen Straftat oder höhere Gewalt am Eigentum versichert.

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