Wann liegt eine Ermessensüberschreitung vor?
Ein Fall der Ermessensüberschreitung liegt vor, wenn der Behörde zwar in der einschlägigen Ermächtigungsnorm Ermessen eingeräumt wird, sie aber irrtümlich oder bewusst davon ausgeht, dass ihr ein größerer Handlungsspielraum eröffnet ist, als dies tatsächlich der Fall ist.
Was versteht man unter Ermessensreduzierung auf Null?
Eine Ermessensreduzierung auf Null (auch „Ermessensreduktion auf Null“ genannt) meint, dass der Ermessensspielraum der Verwaltung aufgrund der vorliegenden Umstände soweit reduziert ist, dass die Verwaltung nur noch eine fehlerfreie Entscheidung treffen kann.
Wie prüft das Gericht die Wirksamkeit des Prozessvergleichs?
Zunächst prüft das Gericht die Wirksamkeit des Prozessvergleichs. Erst dann setzt es die Prüfung gegebenenfalls mit der Zulässigkeit und der Begründetheit der ursprünglichen Klage fort. Die Prüfung der Wirksamkeit des Prozessvergleichs erfolgt im Sinne einer Vorprüfung.
Wie kann ein gerichtlicher Vergleich geschlossen werden?
Ein gerichtlicher Vergleich kann auch dadurch geschlossen werden, daß die Beteiligten einen in der Form eines Beschlusses ergangenen Vorschlag des Gerichts, des Vorsitzenden oder des Berichterstatters schriftlich gegenüber dem Gericht annehmen. Für das Protokoll gelten die §§ 159 bis 165 der Zivilprozeßordnung entsprechend.
Warum ist die Prüfungsentscheidung verwaltungsgerichtlich überprüft?
Der Grund dafür, dass Prüfern bei ihren Entscheidungen ein prüfungsspezifischer Bewertungsspielraum zukommt, der nur begrenzt verwaltungsgerichtlich überprüft wird, liegt darin, dass „ [d]ie Prüfungsentscheidung […] ein wertendes Urteil der Prüfer dar [stellt], das von Einschätzungen und Erfahrungen ausgeht]
Was gibt es zur Überprüfung der Authentizität?
Es gibt heutzutage eine Vielzahl von Verfahren, die zur Überprüfung der Authentizität eingesetzt werden. Diese Techniken umfassen klassische nasschemische Ansätze, moderne instrumentelle Techniken und molekularbiologische Methoden.