Wann gilt Lieferung als ausgeführt Umsatzsteuer?
2.1. Lieferungen – einschließlich Werklieferungen – sind grundsätzlich in dem Zeitpunkt ausgeführt, zu dem der Leistungsempfänger die Verfügungsmacht über den zu liefernden Gegenstand erlangt.
Wo liegt der Ort der Lieferung bei einem innergemeinschaftlichen dreiecksgeschäft?
Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft setzt voraus, dass drei Unternehmer (erster Lieferer, erster Abnehmer und letzter Abnehmer) über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und dieser Gegenstand unmittelbar vom Ort der Lieferung des ersten Lieferers an den letzten Abnehmer gelangt (§ 25b Abs.
Wo ist Lieferung steuerbar?
Da der Lieferer der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist und der Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt, wird der Ort der Lieferung nach § 3 Abs. 8 UStG in das Inland verlagert. Damit ist die Lieferung des S in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig.
Ist eine Auslieferung aus Deutschland möglich?
Auslieferung aus Deutschland in andere Länder. Es muss nicht zwingend ein Auslieferungsabkommen bestehen; eine Auslieferung ist auch auf vertragloser Grundlage möglich. Deutsche Staatsbürger dürfen nur an EU-Länder oder internationale Gerichte ausgeliefert werden, und auch das nur, wenn es durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist ( Art. 16 GG ).
Ist es zwingend ein Auslieferungsabkommen möglich?
Es muss nicht zwingend ein Auslieferungsabkommen bestehen; eine Auslieferung ist auch auf vertragloser Grundlage möglich. Deutsche Staatsbürger dürfen nur an EU-Länder oder internationale Gerichte ausgeliefert werden, und auch das nur, wenn es durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist ( Art. 16 GG ).
Warum darf die Auslieferung nicht erfolgen?
Die Auslieferung darf also nicht erfolgen, wenn Erkenntnisse bestehen, dass der Auszuliefernde noch wegen weiterer, im Auslieferungsantrag nicht erwähnter Taten verfolgt oder an einen Drittstaat ausgeliefert werden soll (§ 11 IRG).
Wie ist die Auslieferung von Personen an einen anderen Staat geregelt?
Die Aus- und Durchlieferung von Personen an einen anderen Staat zu Zwecken der Strafverfolgung ist seit 1980 im Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) geregelt. Ulrich Häde: Die Auslieferung – Rechtsinstitut zwischen Völkerrecht und Grundrechten. In: Der Staat, 36.