Was ist eine Gesetzesinitiative durch die Bundesregierung?
Eine Gesetzesinitiative durch die Bundesregierung ist in der Praxis der Regelfall. Sie beginnt mit der Ausarbeitung eines Referentenentwurfs durch ein Bundesministerium, das sich hierzu gegebenenfalls mit anderen Ministerien abspricht.
Was waren die Nürnberger Gesetze?
Die Nürnberger Gesetze. Am 15. September 1935 erließ Hitler die sogenannten Nürnberger Gesetze. Mit ihrem Inkrafttreten war die rechtliche Grundlage für die Verfolgung der Juden in Deutschland geschaffen.
Wie befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf?
Auch der Bundesrat befasst sich zunächst in den jeweiligen Fachausschüssen mit dem Gesetzentwurf, bevor es zu einer Entscheidung kommt. Stimmt der Bundesrat dem Entwurf eines zustimmungsbedürftigen Gesetzes zu, kommt dieses gemäß Art. 78 Variante 1 GG zustande.
Was sind die Entscheidungsmöglichkeiten des Bundesrats?
Entscheidungsmöglichkeiten des Bundesrats. Auch der Bundesrat befasst sich zunächst in den jeweiligen Fachausschüssen mit dem Gesetzentwurf, bevor es zu einer Entscheidung kommt. Stimmt der Bundesrat dem Entwurf eines zustimmungsbedürftigen Gesetzes zu, kommt dieses gemäß Art. 78 Variante 1 GG zustande.
Welche Verfassungsorgane sind am Gesetzgebungsverfahren beteiligt?
Am Gesetzgebungsverfahren sind stets bestimmte Verfassungsorgane beteiligt. Auf Bundesebene richtet sich das Gesetzgebungsverfahren im Wesentlichen nach den Festlegungen im Grundgesetz (GG), der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) und der Geschäftsordnung des Bundesrates (GO BR).
Wie richtet sich das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene?
Auf Bundesebene richtet sich das Gesetzgebungsverfahren im Wesentlichen nach den Festlegungen im Grundgesetz (GG), der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) und der Geschäftsordnung des Bundesrates (GO BR). Jedes Land regelt seine Landesgesetzgebung selbständig.
Hat der Gesetzentwurf die notwendige Mehrheit gefunden?
Hat der Gesetzentwurf die notwendige Mehrheit im Bundestag gefunden, wird er als Gesetz dem Bundesrat zugeleitet. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei jedem Gesetz mit. Ihre Mitwirkungsrechte sind dabei genau festgelegt. Der Bundesrat kann keine Änderungen an dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vornehmen.