Hat der Gesetzentwurf die notwendige Mehrheit gefunden?
Hat der Gesetzentwurf die notwendige Mehrheit im Bundestag gefunden, wird er als Gesetz dem Bundesrat zugeleitet. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei jedem Gesetz mit. Ihre Mitwirkungsrechte sind dabei genau festgelegt. Der Bundesrat kann keine Änderungen an dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vornehmen.
Was ist die Gesetzgebung in der EU?
Die Gesetzgebung in der EU. Die drei wesentlichen Akteure im Gesetzgebungsprozess der EU sind zum einen das Europäische Parlament (EP), die direkt gewählte Volksvertretung aller BürgerInnen der EU-Mitgliedstaaten, zum anderen der Rat der Europäischen Union, auch als Ministerrat bekannt, in dem alle Mitgliedstaaten durch je einen Minister/eine…
Wie findet die Detailarbeit der Gesetzgebung statt?
Die Detailarbeit der Gesetzgebung findet in den ständigen Ausschüssen statt, die mit Abgeordneten aller Fraktionen besetzt sind. Die Ausschussmitglieder arbeiten sich in die Materie ein und beraten sich in Sitzungen. Sie können auch Interessenvertreter und Experten zu öffentlichen Anhörungen einladen.
Wie ist die Entstehung von Gesetzen in Deutschland gebunden?
Die Entstehung von Gesetzen in Deutschland ist nicht zwangsläufig an diesen Ablauf gebunden. Es gibt einige wenige Ausnahmen: Bei Landesgesetzen, die nur für einzelne Bundesländer gelten, legen die zuständigen Landtage die Entwürfe der Gesetze vor. Eine weitere Ausnahme bildet das europäische Recht.
Wie liegt die gesetzgebende Zuständigkeit bei der Gemeindeverfassung?
In Deutschland liegt die gesetzgebende Zuständigkeit, auch zur Regelung der Gemeindeverfassung, durch Art. 70 des Grundgesetzes (GG) bei den Ländern.
Wann kommt der Gesetzesentwurf zum Bundestag?
Der Bundesrat, in dem Vertreter der jeweiligen Länder sitzen, erhält den Gesetzesentwurf vom Bundeskanzler/in und kann dazu innerhalb von sechs Wochen eine Stellung abgeben. Danach kommt der Gesetzesentwurf zum Bundestag und wird in mehreren Sitzungen diskutiert.
https://www.youtube.com/watch?v=oNGqcCeqRx8
Wie kann der Bundesrat Änderungen an dem Gesetz vornehmen?
Der Bundesrat kann keine Änderungen an dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vornehmen. Stimmt er dem Gesetz aber nicht zu, so kann er den Vermittlungsausschuss anrufen. Im Vermittlungsausschuss sitzen in gleicher Anzahl Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates.
Was gilt für Gesetzesinitiativen des Bundesrates?
Für Gesetzesinitiativen des Bundesrates gilt ein ähnliches Verfahren. Nachdem die Mehrheit der Bundesratsmitglieder sich für einen Gesetzentwurf entschieden hat, geht der Entwurf zunächst an die Bundesregierung. Sie versieht ihn innerhalb von regelmäßig sechs Wochen mit einer Stellungnahme und leitet ihn dann dem Bundestag zu.
Wie viele Abgeordnete können Gesetzentwürfe initiiert werden?
Gesetzentwürfe können auch von Abgeordneten initiiert werden: entweder von mindestens einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages – das entspricht zurzeit 36 Abgeordneten. Solche Entwürfe müssen nicht erst dem Bundesrat vorgelegt werden.
https://www.youtube.com/watch?v=bDyKvvEW6NY