Wie viele Stimmen hat man bei der personalratswahl?

Wie viele Stimmen hat man bei der personalratswahl?

Je nach Größe der Gruppe müssen ein Zwanzigstel der Wahlberechtigten der Gruppe, mindestens jedoch drei, maximal fünfzig (in NRW maximal 100) Wahlberechtigte den Wahlvorschlag unterschreiben.

Wer ist in der Schulkonferenz?

Die Schulkonferenz besteht aus 14 Mitgliedern: 4 Elternsprechern, die von der GEV (GesamtElternVersammlung) in die Schulkonferenz gewählt werden, 4 Lehrern, 4 Schülern (in der Grundschule aus den Klassen 5 und 6 mit beratender Stimme), dem Schulleiter und einer außenstehenden Person (z. B. einem Wirtschaftsvertreter).

Warum will ich in den Personalrat?

Sie verstehen die betrieblichen Abläufe und Zusammenhänge besser – Sie bleiben auf dem Laufenden und erfahren auf diese Weise viel mehr über das Unternehmen. Sie können sich aktiv für den Erhalt von Arbeitsplätzen einsetzen, Fairness und Toleranz stärken und einen Gegenpol zur Macht des Arbeitgebers bilden.

Wer lädt zur Schulkonferenz ein?

Zu den Sitzungen der Schulkonferenzen lädt die Schulleiterin oder der Schulleiter auch den Schulträger ein.

Was sind die Wahlberechtigten an der Schule?

(4) Als Wahlberechtigte im Sinne dieser Vorschrift gelten auch diejenigen Beschäftigten, die zur Jugend und Auszubildendenvertretung wahlberechtigt sind. Erläuterungen: Der Wahlvorstand stellt in pflichtgemäßem Ermessen durch Beschluss fest, wie viele Wahlberechtigte in der Regel an der Schule tätig sind.

Wie viele Wahlberechtigte sind an der Schule tätig?

Erläuterungen: Der Wahlvorstand stellt in pflichtgemäßem Ermessen durch Beschluss fest, wie viele Wahlberechtigte in der Regel an der Schule tätig sind. Grundsätzlich gilt die Zahl der am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens tatsächlich beschäftigten Wahlberechtigten.

Wie ist die Wahlberechtigung und Wählbarkeit geregelt?

Die Wahlberechtigung und Wählbarkeit richten sich nach § 11 Abs. 1. Die Wahlversammlung ist von der oder dem bisherigen Vorsitzenden des Klassenelternbeirats einzuberufen.

Ist die Wahlleiterin oder der Wahlleiter wahlberechtigt?

(1) Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter stellt fest, ob die Wahlversammlung ordnungsgemäß einberufen wor­den ist, und weist darauf hin, dass nur Eltern im Sinne von § 2 Abs. 5 SchuG wahlberechtigt und wählbar sind. Sie oder er stellt die Beschlussfähigkeit fest.

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