Sind Doppelscheinwerfer am Motorrad erlaubt?
Doppel-Scheinwerfer. Ein Doppel-Fernlicht ist immer erlaubt, ein Nebel- und ein Fernscheinwerfer als Zusatzscheinwerfer ebenfalls. Außerdem dürfen eine oder zwei Tagfahrleuchten im Einsatz sein. Standlichter oder Begrenzungsleuchten sind beim Motorrad nach StVZO keine Pflicht, nach EG-Recht jedoch schon.
Sind Zusatzscheinwerfer am Motorrad erlaubt?
Ein Doppel-Fernlicht ist immer erlaubt, ein Nebel- und ein Fernscheinwerfer als Zusatzscheinwerfer ebenfalls. Außerdem dürfen eine oder zwei Tagfahrleuchten im Einsatz sein. Standlichter oder Begrenzungsleuchten sind beim Motorrad nach StVZO keine Pflicht, nach EG-Recht jedoch schon.
Welche Richtlinien gelten für die Beleuchtung am Motorrad?
Die europäischen Richtlinien bzw. die nationale Gesetzgebung der StVZO geben genau vor, wie die Beleuchtung am Motorrad sein darf. Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen.
Wie unterliegt die Beleuchtung am Motorrad?
Auch am Motorrad unterliegt die Beleuchtung gesetzlichen Vorschriften. Die Beleuchtung an Fahrzeugen ist eines der Elemente, die Besitzer am häufigsten verändern wollen. Die Möglichkeiten, über Farben bis hin zu den verschiedensten Leuchtmitteln, sind vielzählig und gelten meist als Ausdruck der Individualität.
Welche Leuchtmittel dürfen am Motorrad verwendet werden?
Es dürfen am Motorrad nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzen und daher für den Straßenverkehr zugelassen sind. Mehr dazu erfahren Sie hier. Werden die Vorschriften für die Motorradbeleuchtung nicht eingehalten, kann dies Punkte und Bußgelder zur Folge haben.
Was sind die Begrenzungsleuchten für Krafträder?
Die Begrenzungsleuchten sind nur für Krafträder mit Beiwagen als Motorradbeleuchtung vorgeschrieben. Eine der beiden Leuchten muss an der Außenkante vom Beiwagen befestigt, die andere kann im Scheinwerfer verbaut sein. Diese Form der Lichttechnik muss gemeinsam mit dem Fern- bzw. Abblendlicht brennen.