Was sollten sie beachten bei der Einführung von elektronischen Rechnungen beachten?
Wir geben Ihnen eine Checkliste für die Einführung zur Hand, stellen Ihnen die Verfahren vor und nennen Ihnen den zeitlichen Rahmen. Punkte, die bei der Einführung eines Systems zur Erstellung elektronischer Rechnungen beachtet werden sollten: Archivierung über einen Zeitraum von zehn Jahren, dazu Vorhalten entsprechender Soft- und Hardware
Wie kann ich eine korrekte Rechnung verlangen?
Es empfiehlt sich daher, immer eine korrekte Rechnung beim Leistungserbringenden (Lieferanten) zu verlangen. In der Regel muss eine Rechnung folgende Elemente enthalten: Name und Adresse des Lieferanten sowie seine MWST-Nummer. Seit dem 1.1.14 ist dies die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) mit dem Zusatz MWST;
Wie erfolgt die Einführung der E-Rechnung?
Einführung der E-Rechnung Damit Geschäftsprozesse einfacher und effizienter von Statten gehen, wurden im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes am 01. Juli 2011 elektronische und herkömmliche Rechnungen auf Papier gleichgesetzt. Dies erfolgt durch die Umsetzung der Richtlinie 2010/45/EU und eine Änderung des §14 UStG.
Was muss man bei der Rechnungsstellung beachten?
JuraForum-Tipp: Wenn der Unternehmer eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung oder eine Werkleistung in Verbindung mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer ausführt, muss die Rechnung einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers enthalten. Vereinfachungsmaßnahmen sind bei der Rechnungsstellung sind bei sog.
Kann der Empfänger eine Rechnung Ausdrucken?
Will der Empfänger lediglich eine Rechnung in Papierform, so kann dieser auch mit dem herkömmlichen Papierverfahren bedient werden; wird die E-Rechnung mit E-Mail versandt, kann sie der Empfänger ausdrucken. Die XML-Datei ist nach wie vor vorhanden, wird aber nicht weiter ausgewertet.
Ist eine Rechnung gesetzlich vorgeschrieben?
Auf einer Rechnung ist eine Unterschrift gesetzlich nicht vorgeschrieben. Aus einer Rechnung ergeben sich Käuferrechte. Es ist jedoch regelmäßig keine Vorlage der Rechnung notwendig, um Mängelansprüche gemäß dem § 434 ff. BGB geltend zu machen.