Welche Art von Rechtswidrigkeit stellt das Sprühen von Graffiti dar?
Rechtlich ist die Lage klar: Gegen den Willen des Eigentümers angebrachte Graffiti stellen eine Sachbeschädigung im Sinne des Strafgesetzbuches dar und werden auf Antrag bestraft. Dass die Absicht des Sprayers möglicherweise nicht eine Schädigung, sondern vielmehr eine Verschönerung war, spielt rechtlich keine Rolle.
Was sind die Strafen für Graffiti?
Auf den Grundtatbestand, die einfache Sachbeschädigung durch Graffiti gemäß § 303 II StGB, steht eine Strafe von maximal zwei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, während die gemeinschädliche Sachbeschädigung nach § 304 II StGB mit bis zu drei Jahren Haft oder (einer entsprechend höheren) Geldstrafe bedroht ist …
Wie viel kostet eine Graffiti Entfernung?
Grob gesagt können für die Graffiti-Entfernung Kosten zwischen 20 und 100 Euro pro Quadratmeter anfallen.
Was gilt für vorhandene Graffiti?
Tendenziell gilt: Vorhandene Graffiti ziehen andere an. Daher gilt es, die Straßenkunst so schnell wie möglich zu beseitigen. Um dies möglichst unaufwändig zu gestalten, können Hausbesitzer gerade in prädestinierten Wohngegenden ihre Fassaden mit entsprechenden Schutzanstrichen versehen lassen.
Wie sollte man sich gegen Graffiti versichern?
Gefährdete Immobilienbesitzer sollten darüber hinaus ihre Wohngebäudeversicherung überprüfen, raten die ARAG Experten. Denn es besteht die Möglichkeit, sich gegen Graffiti versichern zu lassen. Hinweis: Ältere Beiträge können von der aktuellen Rechtslage abweichen.
Was meinten die Richter von der Graffitis in Kreuzberg?
Zu Recht, meinten die Richter, denn der Umfang der Graffitis überschreite das Maß des Ortsüblichen. Auch die Behauptung des Vermieters, in Kreuzberg sei beinahe jedes Haus beschmiert, überzeugte die Richter nicht. Selbst bei einer relativ günstigen Miete müsse der Vermieter seiner Instandhaltung nachkommen (AG Tempelhof-Kreuzberg, Az.: 5 C 313/07).
Was ist der Grundstücks-Rechtsschutz?
Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist ein Zusatzbaustein der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sowie der Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung. Diese Leistungen sind abgesichert: als Eigentümer: Sie haben Streitigkeiten mit Ihrem Nachbarn wegen ständiger Lärmbelästigung.