Kann der Architekt den architektenvertrag jederzeit kundigen?

Kann der Architekt den architektenvertrag jederzeit kündigen?

Nach § 649 S. 1 BGB kann ein Architektenvertrag vom Bauherrn jederzeit ohne Begründung gekündigt werden. In diesem Fall schuldet der Bauherr dem Architekten aber noch das Honorar für die gekündigten Leistungen, wobei die „ersparten Aufwendungen“ abzuziehen sind.

Kann ein Architekt den Vertrag kündigen?

Dem Architekten steht – anders als dem Auftraggeber – nach dem Gesetz kein Recht zu, den Architektenvertrag (Werkvertrag) jederzeit zu kündigen; ein Recht zur Kündigung hat der Architekt nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Seit dem 01.01.2002 enthielt § 314 hierzu eine allgemeine Regelung.

Wie sieht ein Architektenvertrag aus?

Der Architektenvertrag ist frei verhandelbar, wobei es sich meist um einen Werkvertrag handelt. Lediglich bei der wirtschaftlichen und technischen Betreuung handelt es sich um einen Dienstvertrag. In Deutschland gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB.

Was zahlt man für einen Architekten?

Das Gesamthonorar des Architekten liegt in der Regel bei rund zehn Prozent der Baukosten. Grundsätzlich ist es möglich, den Architekten auch nur mit einem Teil der in der HOAI aufgeführten Leistungen zu beauftragen.

Ist der Architekt auch für ein Fertighaus sinnvoll?

Viele Bauherren stellen sich ebenso die Frage, ob sie den Architekten auch für ein Fertighaus ( Was kostet ein Fertighaus? )benötigen. Der firmenunabhängige Architekt kann hier ebenfalls sinnvoll sein. So kann er beispielsweise die durchgeführten Aufgaben kontrollieren und überwachen.

Wie übernimmt der Architekt die Planung des Hausbaus?

Je nach Wunsch und Geldbeutel des Bauherrn übernimmt der Architekt dann auch die Vorbereitung, Koordination und Überwachung des eigentlichen Hausbaus. Dazu gehören die notwendigen Bauzeichnungen, Leistungsbeschreibungen für die Handwerker sowie Terminpläne.

Welche Bereiche sind wichtig für den Architekten?

Der Brandschutz gliedert sich in vier Bereiche, die für den Architekten unterschiedlich wichtig sind: den baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz. Beim Brandschutz komplexer Bauvorhaben stoßen Architekten an ihre Grenzen (Abb.: Rhein-Neckar-Arena in Sinsheim).

Wie beschäftigten sich die Architekten mit der Gestaltung des Hochbaus?

Die Architekten beschäftigten sich schwerpunktmäßig mit der Gestaltung der Bauwerke des Hochbaus, die Bauingenieure erbrachten nun sämtliche Leistungen für die Bauwerke des Tief- und Ingenieurbaues und planten das Tragwerk für Hochbauten, ebenso wurden sie oft in der Bauleitung für Hochbauten tätig.

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