Wann hat die BRD das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ratifiziert?
| Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge | |
|---|---|
| Titel (engl.): | Convention relating to the Status of Refugees |
| Abkürzung: | (inoffiziell) GFK (deutsch, BRD) FK (deutsch, Schweiz) |
| Datum: | 28. Juli 1951 |
| Inkrafttreten: | 22. April 1954, in Übereinstimmung mit Artikel 43 |
Welche Länder haben die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben?
Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde am 28. Juli 1951 formell verabschiedet und trat am 22. April 1954 in Kraft – unterzeichnet von 26 Staaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland und die USA sowie Ägypten, Australien, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Jugoslawien, Kanada, Israel und die Türkei.
Was ist das Genfer Flüchtlingskonvention?
Was ist der Inhalt der Genfer Flüchtlingskonvention? Sie definiert, was der Begriff „Flüchtling“ bedeutet. Sie bestimmt die Rechte von Flüchtlingen, zu denen Religions- und Bewegungsfreiheit sowie das Recht, zu arbeiten, das Recht auf Bildung und das Recht auf den Erhalt von Reisedokumenten gehören.
Was ist in der Genfer Flüchtlingskonvention geregelt?
Wie richtet sich das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene?
Auf Bundesebene richtet sich das Gesetzgebungsverfahren im Wesentlichen nach den Festlegungen im Grundgesetz (GG), der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) und der Geschäftsordnung des Bundesrates (GO BR). Jedes Land regelt seine Landesgesetzgebung selbständig.
Ist ein Gesetz nur für eine bestimmte Zeit gültig?
(4) Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Taten, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt. (5) Für Einziehung und Unbrauchbarmachung gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.
Wann wurde das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit verabschiedet?
In der Bundesrepublik Deutschland wurde am 4. Dezember 1951 das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) (BGBl.
Was ist der Abschnitt 2 der neuen Vergabeverordnung?
Abschnitt 2 der neuen Vergabeverordnung regelt das Vergabeverfahren. Er umfasst die Zulassungsvoraussetzungen für die Wahl einer Verfahrensart und darüber hinaus Regeln zum genauen Ablauf der einzelnen Verfahrensarten. Als wesentliche Neuerung enthält die Vergabeverordnung nunmehr genaue „Fahrpläne“ zur Durchführung der jeweiligen Verfahrensart.