Was war das römische Privatrecht?
Das römische Privatrecht wurde in Obligationenrecht, Sachenrecht, Familien- und Erbrecht unterteilt. Das Obligationenrecht regelte das Recht der Schuldverhältnisse. Die Obligation regelte wie im heutigen Schuldrecht das synallagmatische Verhältnis zwischen Gläubiger (creditor) und Schuldner (debitor).
Wie entwickelte sich die alte Rechtsprechung der römischen Königszeit?
Die auf religiösen und sittlichen Grundsätzen beruhende alte Rechtsprechung der römischen Königszeit entwickelte sich während der Römischen Republik kontinuierlich zu einer sachlich-juristisch interpretierten Jurisdiktion, die während der Kaiserzeit ihren Höhepunkt erreichte.
Was waren die griechischen Rechtsreformer?
Neben griechischen, insbesondere philosophischen, waren das auch (straf-)juristische, wie die des Rechtsreformers Drakon (Stichwort: „drakonische Strafe“) oder die des Solon. Ebenfalls bedeutsam war der Einfluss althergebrachten spätetruskischen und frührömischen Gewohnheitsrechts.
Was war der Grundsatz des römischen Bürgers vor dem Gesetz?
Der Grundsatz der Gleichheit jedes römischen Bürgers vor dem Gesetz war wesentlicher Bestandteil des Gesetzeswerkes, welches seine Form um 450 v. Chr. im Zwölftafelrecht fand.
Das römische Privatrecht wurde in Obligationenrecht, Sachenrecht, Familien- und Erbrecht unterteilt. Das Obligationenrecht war hierbei das Recht der Schuldverhältnisse. Die Obligation regelte die Rechtsstellung zwischen zwei Privatpersonen, wobei die eine Partei als Gläubiger ( creditor) und die andere als Schuldner ( debitor) bezeichnet wurden.
Was waren die Träger der Staatsgewalt während der römischen Republik?
Die Träger der Staatsgewalt während der Römischen Republik (510 – 31 v. Chr.) Charakteristische Merkmale der römischen Oberbeamten (Magistrate) Magistrate waren ehrenamtlich tätig, die Amtsinhaber erhielten für ihre Arbeit keinerlei Bezahlung. Sie wurden – ein Ergebnis der Ständekämpfe – vom Volk gewählt.
Was waren die charakteristischen Merkmale der römischen Magistrate?
Charakteristische Merkmale der römischen Oberbeamten (Magistrate) Magistrate waren ehrenamtlich tätig, die Amtsinhaber erhielten für ihre Arbeit keinerlei Bezahlung. Sie wurden – ein Ergebnis der Ständekämpfe – vom Volk gewählt. Jeder Magistrat amtierte ein Jahr (Prinzip der Annuität).