Welche Papiere muss ich beim Autoverkauf mitgeben?
6. Unterlagen übergeben
- Kaufvertrag, von beiden Parteien unterschrieben.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- HU und AU-Bescheinigung.
- Serviceheft, Wartungs- und Reparaturrechnungen (wenn vorhanden)
- Bilder und Gutachten bei Unfallschäden (wenn vorhanden)
Wann wird der Fahrzeugbrief übergeben?
Ausgestellt wird der Fahrzeugbrief bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs oder bei einer Ummeldung. Alte Dokumente, die noch vor Oktober 2005 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Bei der nächsten Verwaltungshandlung werden sie dann von der Zulassungsstelle gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht.
Ist es unüblich die Zulassungsbescheinigung Teil I im Auto zu lassen?
Es ist nicht unüblich, dass Kraftfahrer aus Bequemlichkeit die Zulassungsbescheinigung Teil I im Auto lassen. Dies kommt besonders häufig bei Familienfahrzeugen vor, welche von verschieden Personen gefahren wird. Es ist schlicht umständlich, stets den Papieren hinterherzurennen.
Kann ich eine Kopie des Fahrzeugscheins mitführen?
Eine Kopie des Fahrzeugscheins wird nicht immer anerkannt. Darauf, dass die Beamten sich mit einer einfachen Kopie zufriedengeben, haben Sie keinen Anspruch. Muss ich auch den Fahrzeugbrief mitführen? Nein. Beim Fahrzeugbrief bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II handelt es sich um ein Dokument, das sicher verwahrt werden sollte.
Was ist die Rechtsprechung zum Kfz-Schein im Auto?
Die Rechtsprechung zum Kfz-Schein im Auto ist nicht einheitlich. Werden die Papiere im Fahrzeug gelassen und es kommt zum Diebstahl, stellen sich oftmals die Versicherungen quer und wollen nicht zahlen. Ihrer Begründung zufolge liegt Fahrlässigkeit vor, wenn der Fahrzeugschein im Auto bleibt.
Was ist der häufigste Fall einer Namensänderung?
Der wohl häufigste Fall, dass ein Kind einen anderen Familiennamen annehmen soll oder will ist, die Wiederheirat eines Elternteils. Das Kind soll den gleichen Ehenamen wie sie selbst und der neue Ehegatte tragen. Dieses Verfahren wird Einbenennung genannt und in § 1618 BGB geregelt. Die Namensänderung bzw.