Was kann man einen Zahnarzt fragen?
Häufig gestellte Fragen / FAQ
- Zähne sind kariös verändert.
- Zähne haben keinen Platz in der Zahnreihe, da der Kiefer zu klein ist.
- Zähne weisen Entzündungen an der Wurzelspitze auf.
- Die Weisheitszähne und Nachbarzähne können auf Grund der schlecht zugänglichen Lage nicht geputzt werden.
Wie fragt man nach einem zahnarzttermin?
Um einen Termin zu vereinbaren, gibt es zwei Möglichkeiten. Möglichkeit 1: Sie suchen die Telefonnummer des Zahnarztes Ihrer Wahl heraus, rufen direkt in der Praxis an und vereinbaren ein Datum, an dem Sie vorbeikommen. Das klingt zwar banal, ist bei Zahnarztangst unter Umständen aber gar nicht so einfach.
Kann man einfach zu einem anderen Zahnarzt gehen?
Patienten können direkt zu einem anderen Zahnarzt gehen oder Angebote der Krankenkassen nutzen, die ärztliche Zweitmeinungen teils mit eigenen Ärzten oder kooperierenden Zentren anbieten. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) und Zahnärztekammern haben 2005 das „Zweitmeinungsmodell“ eingeführt.
Wie oft muss ich zur Kontrolle zum Zahnarzt bezahlen?
Wie oft muss ich zur Kontrolle zum Zahnarzt? Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Ihren Versicherten zwei Mal im Jahr (genauer gesagt: “einmal pro Halbjahr mit einem Mindestabstand von 4 Monaten”!) eine umfassende Kontrolle der Zähne und der Mundhöhle.
Was erhalten sie vor der Zahnersatz-behandlung?
Vor jeder Zahnersatz-Behandlung erhalten Sie nach umfassender Aufklärung einen schriftlichen Heil- und Kostenplan von uns. Der “HKP” der gesetzlichen Krankenversicherungen umfasst mehrere Seiten. Um Ihnen den Umgang mit diesem Papierstapel zu erleichtern, möchten wir Ihnen das Vorgehen an einem fiktiven Beispiel erläutern.
Was sollte ich tun bei Zähnen und intaktem Zahnfleisch?
Vielleicht soviel: Bei völlig gesunden Zähnen und intaktem Zahnfleisch sollten die “versteckten Ecken” mindestens zweimal jährlich kontrolliert und einmal jährlich professionell gereinigt werden. Gibt es das Bonusheft noch? Was bringt es mir?
Warum bezuschussen Krankenkassen den Zahnersatz?
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) bezuschussen die gesetzlichen Krankenversicherungen etwas höher beim Nachweis einer regelmäßigen Kontrolle durch Zahnärzte, was im sogenannten Bonusheft nachzuweisen ist.