Wie wird die österreichische Staatsbürgerschaft bewilligt?
Um die österreichische Staatsbürgerschaft nicht zu verlieren, muss die Bewilligung der Beibehaltung vor dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit schriftlich beantragt und mit schriftlichem Bescheid bewilligt werden. Die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft wird dann ausnahmsweise bewilligt, wenn diese
Wie kann man sich bei der Staatsbürgerschaft beteiligen?
Die entsprechende Regelung findet sich in § 19 Staatsbürgerschaftsgesetz und ist auch festgelegt, dass sich der Fremde am Verfahren zu beteiligen und alle notwendigen Unterlagen etc. zur Verfügung zu stellen hat. Der Antragsteller kann sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Ist die Verleihung der Staatsbürgerschaft gebunden?
Die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich an einen persönlichen Antrag gebunden (Antrag Staatsbürgerschaft). Die entsprechende Regelung findet sich in § 19 Staatsbürgerschaftsgesetz und ist auch festgelegt, dass sich der Fremde am Verfahren zu beteiligen und alle notwendigen Unterlagen etc. zur Verfügung zu stellen hat.
Wie wurde die staatsbürgerschaftsnovelle 2005 verschärft?
In Österreich wurden mit der Staatsbürgerschaftsrechtsnovelle 2005 die Kriterien zur Verleihung der Staatsbürgerschaft verschärft und kam es sodann zu deutlich weniger Verleihungen. Eine wesentliche und weitergehende Novelle des Staatsbürgerschaftsrechts erfolgte 2013 (StbGNov 2013).
Was ist die Verleihung der Staatsbürgerschaft nach § 10?
Die Verleihung der Staatsbürgerschaft nach § 10 stellt eine Ermessensentscheidung dar, wobei eben der Wortlaut des § 10 die Grundlage für diese Ermessensausübung ist.
Wie kann man die Staatsbürgerschaft vertreten lassen?
Der Antragsteller kann sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 39 Staatsbürgerschaftsgesetz, wonach sich ergibt, dass die Staatsbürgerschaft grundsätzlich Landessache ist und für die meisten Anträge die Landesregierung als Verwaltungsbehörde zuständig ist.
Was ist die deutsche Staatsbürgerschaft?
Die „Deutsche Staatsbürgerschaft“ beinhaltet Rechte und Pflichten einer natürlichen Person, die der Bundesrepublik Deutschland angehört. Somit ist jeder, der gemäß §1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ein Deutscher.