Sollen Intendiertes Ermessen?

Sollen Intendiertes Ermessen?

Ein vorgeprägtes (intendiertes) Ermessen ist regelmäßig bei sog. Soll-Vorschriften gegeben und kann auch vorliegen, wenn nach der Gesetzesregelung „regelmäßig“ eine bestimmte Rechtsfolge eintreten soll. Eine Vorprägung des Ermessens wird ferner angenommen für die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts gem.

Wie übt man Ermessen aus?

Die Ausübung von Ermessen kann auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen. Zum einen kann der Verwaltung Ermessen eingeräumt werden zu entscheiden, ob sie im konkreten Fall überhaupt tätig werden soll oder nicht. In diesem Fall spricht man von sogenanntem Entschließungsermessen.

Wird gebundene Entscheidung?

Bei einer gebundenen Entscheidung muss die Verwaltung, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, die im Gesetz vorgesehene Rechtsfolge herbeiführen. Ihr steht also kein Ermessen zu. Gebundene Entscheidungen liegen stets vor, wenn es sich um eine Muss-Vorschrift handelt. …

Sollen Ermessensentscheidung?

Soll-Vorschrift Sie schreibt einer Behörde ein Tun oder Unterlassen zwar für den Regelfall, aber nicht zwingend vor, räumt also nur ein „begrenztes Ermessen“ ein. Für ein Rechtsbegehren kann eine „Soll-Vorschrift“ ausdrücken, dass die Rechtsfolge eines Verstoßes weniger schwerwiegend ist.

Was bedeutet nach pflichtgemäßem Ermessen?

… ist einer Behörde eingeräumt, wenn Rechtsvorschriften fehlen, dass oder in welcher Weise sie tätig zu werden hat. In diesem Fall hat die Behörde nach sachlichen Gesichtspunkten unter Abwägung der öffentlichen Belange und der Interessen des einzelnen zu entscheiden.

Warum gibt es kein rechtsgebundenes Ermessen?

Danach gibt es nämlich kein „freies Ermessen“, sondern nur rechtsgebundenes Ermessen. Werden die Grenzen des Ermessens also nicht eingehalten, so liegt ein Ermessensfehler i.S.d. § 40 VwVfG vor, der gerichtlich angreifbar ist.

Wie prüft das Gericht das Ermessen der Behörde?

Inwieweit die Verwaltungsgerichte das Ermessen der Behörde gerichtlich überprüfen können, ergibt sich aus § 114 S. 1 VwVfG. Dort heißt es: Soweit die Verwaltungsbehörde ermächtigt ist, nach ihrem Ermessen zu handeln, prüft das Gericht auch, ob der Verwaltungsakt oder die Ablehnung oder Unterlassung des…

Sind die Grenzen des Ermessens nicht eingehalten?

Werden die Grenzen des Ermessens also nicht eingehalten, so liegt ein Ermessensfehler i.S.d. § 40 VwVfG vor, der gerichtlich angreifbar ist. ( Beachte: Wird eine Verwaltungsmaßnahme nicht angegriffen, obwohl sie an einen Ermessensfehler leidet, so kann sie auch in Bestandskraft erwachsen, d.h. wirksam werden.

Was soll die Behörde durch das Ermessen treffen?

Durch das Ermessen soll die Behörde eine für den Einzelfall gerechte Entscheidung treffen. Hierbei hat sie die konkreten Umstände und die gesetzliche Zwecksetzung im Wege einer angemessenen und sachgerechten Abwägung zu berücksichtigen. [Erbguth, § 14 Rn. 38] Unterschieden wird zwischen Entschließungs- und Auswahlermessen.

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