Ist Identitätsdiebstahl strafbar in Deutschland?
Es gibt für Identitätsdiebstahl keine konkrete Strafe in Deutschland. Die Täter machen sich u. U. aber etwa der Urkundenfälschung oder der falschen Verdächtigung strafbar. Mehr dazu hier.
Wie ist die Anzahl der Identitätsdiebstahl betroffenen Personen gestiegen?
Durch die zunehmende Digitalisierung des Alltags hat sich die Anzahl der von Identitätsdiebstahl betroffenen Personen in den letzten Jahren merklich erhöht. Meist erfahren Verbraucher davon erst, wenn sie eine Rechnung erhalten oder Abbuchungen von ihrem Konto bemerken.
Wie erkenne ich Identitätsdiebstahl?
Beim Identitätsdiebstahl werden persönliche Daten abgegriffen und diese anschließend missbraucht, um etwa mit falschem Namen einzukaufen, Posts abzusetzen oder Geld von Ihrem Konto abzubuchen. Woran erkenne ich einen Identitätsdiebstahl und wie gehe ich vor, wenn ich Opfer eines geworden bin?
Was verwenden Betrüger für Identitätsdiebstahl?
Im Fall eines Identitätsdiebstahls verwenden Betrüger Ihren Namen und mindestens auch Ihr Geburtsdatum, um damit Straftaten wie Warenkreditbetrug oder Handel mit Kinderpornos zu begehen.
Welche Form von Identitätsdiebstahl gibt es im Internet?
Je nach Zielverfolgung werden verschiedene Formen von Identitätsdiebstahl im Internet unterschieden: 1 Bestellung von Waren 2 Missbrauch des Namens in Blogs und Foren 3 Erstellung falscher Profile in sozialen Netzwerken 4 Vortäuschung falscher Tatsachen 5 Falsche Verdächtigung und Unterstellung von Straftaten
Wie kann Identitätsdiebstahl bestraft werden?
Identitätsdiebstahl: Nach Paragraf 267 StGB kann das Abschließen von Kaufverträgen unter falschen Namen bestraft werden. Zwar gibt es für Identitätsdiebstahl keinen Tatbestand, der eben diesen unter Strafe stellt. Jedoch begehen Betrüger im Netz dabei andere Vergehen, die laut Strafgesetzbuch (StGB) verfolgt werden können.
Kann der oder die Täter die falsche Verdächtigung strafbar machen?
Der oder die Täter können sich auch der falschen Verdächtigung nach § 164 StGB strafbar machen, indem sie bspw. eine Straftat unter einem anderen Namen (im Netz) begehen. Das StGB sieht für Identitätsdiebstahl bzw.