Wer sind Absonderungsberechtigte Gläubiger?
Absonderungsberechtigten Gläubiger im Sinne von § 49 ff. Insolvenzordnung (Ins0) haben eine bevorzugte Rechtsposition im Sinne von § 49 ff. Ins0 im Insolvenzverfahren inne. Absonderungsberechtigte sind Personen, die an einzelnen, in der Insolvenzmasse befindlichen Gegenständen Sicherungs- und Verwertungsrechte haben.
Wo kann ich Insolvenzverfahren einsehen?
Auf der Website Insolvenzbekanntmachungen.de stellen alle Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland ihr Insolvenzverfahren online. Eine Aktualisierung der Daten findet mehrmals täglich statt. Bei den Angaben, die Sie dort finden, handelt es sich um offizielle Auskünfte.
Wo werden Insolvenzverfahren veröffentlicht?
Die wichtigsten Fakten: Die Insolvenzbekanntmachung ist die öffentliche Bekanntmachung der Insolvenz eines Unternehmens oder einer Privatperson im sogenannten Insolvenzregister. Insolvenzbekanntmachungen können auf der Website des Bundesamts für Justiz zwei Wochen lang uneingeschränkt eingesehen werden.
Wie wird die Gläubigerstellung begründet?
Nach § 241 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird die Gläubigerstellung kraft Schuldverhältnisses begründet. Liegt ein wirksames Schuldverhältnis vor, so hat der Gläubiger einen Anspruch i.S.d. § 194 Absatz 1 BGB gegenüber dem Schuldner, von dem der Gläubiger bei Fälligkeit sodann die versprochene Leistung fordern kann.
Welche Rechte hat der Käufer gegenüber dem Gläubiger?
Im Gegenzug ist der Käufer allerdings auch Schuldner (und der Verkäufer somit Gläubiger) hinsichtlich der Verpflichtung, den vereinbarten Kaufpreis zu entrichten und die gekaufte Sache abzunehmen. Der Gläubiger hat also aufgrund eines Schuldverhältnisses regelmäßig nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Wie können die anderen Gläubiger etwas erhalten?
Nur wenn nach der Befriedigung der Forderungen der anderen Gläubiger noch ein Teil der Insolvenzmasse übrig ist, können sie damit rechnen, etwas zu erhalten. Aussonderungs- und absonderungsberechtigte Gläubiger stellen keine Insolvenzgläubiger dar, da sie einen dinglichen Anspruch besitzen.
Was ist der Rechtsbegriff des Gläubigers?
Dabei kann es sich unter anderem um eine finanzielle Leistung, die Lieferung einer Ware oder die Bereitstellung von Dienstleistungen handeln. Der Rechtsbegriff des Gläubigers findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 241 BGB) definiert. Im Wirtschaftsleben fungieren natürliche und juristische Personen ständig als Gläubiger sowie als Schuldner.