Was sind öffentlichen Einrichtungen in der Gemeinde?
Ebenfalls keine öffentlichen Einrichtungen sind die Verwaltungseinrichtungen, die nur den Zwecken der Gemeindeverwaltung dienen. Gleiches gilt für die fiskalischen Betriebe der Gemeinde, die den Zweck haben, den gemeindlichen Eigenbedarf zu decken. Weder das Rathaus der Gemeinde noch der örtliche Bauhof sind öffentliche Einrichtungen.
Was ist eine öffentliche Einrichtung?
Öffentliche Einrichtung. Eine öffentliche Einrichtung ist eine im öffentlichen Interesse unterhaltene Organisation, die durch eine behördliche Widmung den Einwohnern zugänglich gemacht wird und über welche die Gemeinde als Träger die Dienst- und Fachaufsicht ausübt.
Was sind die Voraussetzungen für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen?
Für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen können Gemeinden Benutzungsbedingungen in Form von Benutzungsordnungen oder -satzungen festlegen. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Teilweise ergeben sich die Bedingungen für die Benutzung auch aus dem allgemeinen Recht, wie beispielsweise dem Straßenverkehrsrecht.
Ist die Erhaltung öffentlicher Einrichtungen frei?
Erhaltung öffentlicher Einrichtungen frei. So kann sie, wenn es etwa die finanzielle Lage erfordert, die Bibliothek, das Museum, das Theater, den Sportplatz oder das Schwimmbad schließen, nicht aber die Schule oder den Friedhof. Ebenfalls grundsätzlich freigestellt ist die Wahl der Organisationsform.
Wie unterscheidet man öffentliche Einrichtungen von öffentlichen Einrichtungen?
Bei öffentlichen Einrichtungen unterscheidet man – entsprechend den Wahlmöglichkeiten der Gemeinde hinsichtlich Organisation und Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses – zwischen dem „Ob“ der Benutzung und dem „Wie“ der Benutzung.
Wie richtet sich die Benutzung öffentlicher Einrichtungen aus?
Die Benutzung öffentlicher Einrichtungen richtet sich für den dort bezeichneten Personenkreis nach § 8 Abs. 2 – 4 GO. Für andere Personen kann sich ein Benutzungsanspruch aus anderen Gründen ergeben, z.B. aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art.
Kann der Bürger gegen einen verweigerten Zugang zur öffentlichen Einrichtung Klagen?
Wenn der Bürger gegen einen ihm verweigerten Zugang zur öffentlichen Einrichtung klagen will, ist diese 1. Stufe des „Ob“ des Zugangs zur Einrichtung stets eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, die im Verwaltungsrechtsweg einzuklagen ist.