Kann eine GmbH eine Vollmacht erteilen?
Der Geschäftsführer einer GmbH kann aber seine Vertretungsmacht nicht im Ganzen durch einen Bevollmächtigten ausüben bzw. ausüben lassen. Also ist nur eine Vollmacht für einen Einzelfall zulässig. Eine organschaftliche Vertretung durch den Vorsorgebevollmächtigten ist nicht möglich.
Kann ein Geschäftsführer Vollmacht erteilen?
Viele Geschäftsführer kennen diese Problematik und nutzen dafür in aller Regel eine Vollmacht vom Geschäftsführer. Damit können Sie Mitarbeiter damit beauftragen, in Ihrem Namen Aufgaben zu erledigen oder Tätigkeiten durchzuführen.
Was versteht man unter einer Untervollmacht?
Untervollmacht Unter einer Untervollmacht versteht man die Vertretungsmacht in Rechtsgeschäften, die dann vorliegt, wenn ein bereits von Dritten Bevollmächtigter seinerseits eine Vollmacht erteilt. Dabei kann der Unterbevollmächtigte entweder direkt als Vertreter für den Geschäftsherrn oder als Vertreter des Vertreters eingesetzt werden.
Was gibt es für die Form einer Vollmacht?
Für die Form einer Vollmacht gibt es eigentlich keine besonderen „Vorschriften“, man kann eine Vollmacht also immer so „aufteilen“, wie man es möchte. Auch muss man eine Vollmacht nicht zwingend schriftlich erteilen. Genau genommen ginge dies sogar mündlich. Davon ist aber aus Beweisgründen abzuraten.
Was muss der Vollmachtnehmer unterschreiben?
Auch der Vollmachtnehmer muss unterschreiben, um damit zu bestätigen, dass er/sie bereit ist die erteilten „Vollmachten“ auch zu nutzen und auch ein „Beispiel“ der eigenen Unterschrift zu „liefern“. Daran wird vor allem auch bei Banken abgeglichen, ob man eben die „Unterschrift“ der richtigen Person bekommen hat.
Kann man eine Vollmacht für die „Bank“ unterschreiben?
Nimmt man z.B. eine Vollmacht für die „Bank“ reicht es eben nicht, wenn nur der Vollmachtgeber unterschreibt. Auch der Vollmachtnehmer muss unterschreiben, um damit zu bestätigen, dass er/sie bereit ist die erteilten „Vollmachten“ auch zu nutzen und auch ein „Beispiel“ der eigenen Unterschrift zu „liefern“.