Welche Stelle entscheidet uber Abhilfe?

Welche Stelle entscheidet über Abhilfe?

Zivilprozessrecht. Im Beschwerdeverfahren des deutschen Zivilprozesses hat der Richter oder Rechtspfleger, dessen Entscheidung angefochten ist, zunächst gemäß § 572 Abs. 1 ZPO über die Abhilfe zu entscheiden.

Was ist ein Abhilfeverfahren?

Das Abhilfeverfahren ist der erste Teil des Widerspruchsverfahrens. Nach Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt ist zunächst die Durchführung eines Abhilfeverfahrens durch die den Verwaltungsakt erlassende Behörde (Ausgangsbehörde) vorgeschrieben.

Wer erlässt den Abhilfebescheid?

Verwaltungsakt (VA), den die Behörde erlässt, wenn sie einen Widerspruch gegen einen belastenden Verwaltungsakt für begründet erachtet (§ 85 SGG; § 72 VwGO).

Wie schreibt man einen Abhilfebescheid?

Abhilfebescheid: Aufbau und Muster

  • Briefkopf mit Name und Kontaktdaten der ausstellenden Behörde sowie Aktenzeichen.
  • Betreff (Nennung des Widerspruchs mit Datum sowie des ursprünglichen Bescheids, ebenfalls mit Datum)
  • Benennung als Abhilfebescheid (nicht im Betreff)
  • Mitteilung der Entscheidung.
  • Kostenentscheidung.

Was bedeutet Teil Abhilfebescheid?

Wie die Bezeichnung es andeutet, beinhaltet ein Teilabhilfebescheid lediglich eine teilweise Zustimmung der Behörde. Sie ist also nur bereit, Teile des durch Widerspruch angefochtenen Verwaltungsaktes zu korrigieren. Die Behörde entspricht also dem Antrag des Widerspruchsführers nicht in vollem Umfang.

Was ist eine reformatorische Abhilfe?

Arten der Abhilfe : reformatorische Abhilfe (dem Beschwerdeführer wird in der Abhilfe das gewährt, was ihm mit der angefochtenen Entscheidung abgeschlagen wurde). Erachtet die Stelle, deren Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für zulässig und begründet, so hat sie ihr abzuhelfen (Art. 109 Abs. 1 Europäisches Patentabkommen).

Was ist der Rechtsbegriff der Abhilfe?

Der Rechtsbegriff der Abhilfe kommt in verschiedenen Rechtsgebieten vor. Eine Abhilfe ist dort durch Selbsthilfe des Betroffenen, Abhilfe durch dessen Vertragspartner oder durch Dritte möglich. Dauerschuldverhältnisse kann gemäß § 314 Abs. 1 BGB jeder Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Kann der benachteiligte Vertragspartner Abhilfe verlangen?

Falls der wichtige Grund in einer Pflichtverletzung aus dem Vertrag besteht, kann der benachteiligte Vertragspartner Abhilfe verlangen und erst nach erfolglosem Verstreichen einer Abhilfefrist kündigen (§ 314 Abs. 2 BGB).

Kann die Ausgangsbehörde den Abhilfebescheid aufheben?

Bis zur endgültigen Ablehnung der Abhilfe kann die Ausgangsbehörde den Bescheid aber aufheben, wenn sie ihn nach Einlegung des Widerspruchs doch für zweckwidrig hält. Gegen den Abhilfebescheid selbst ist das Widerspruchsverfahren nicht (mehr) statthaft.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben