Welche Einkommen werden auf die Witwenrente angerechnet?
Bekommen Sie Lohn, werden Ihnen 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Haben Sie Mieteinnahmen, werden Ihnen grundsätzlich 25 Prozent abgezogen. Darüber hinaus gibt es Einkünfte, die nicht angerechnet werden, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II. Es kommt also auf Ihre individuelle Situation an.
Wird die Witwenrente auf die Altersrente angerechnet?
Die Witwenrente oder die Witwerrente, die eine Witwe oder der Witwer neben der eigenen Altersrente erhält, sind kein Hinzuverdienst der auf die Altersrente anzurechnen wäre. Anders herum kann eine Altersrente auf die Witwen-oder Witwerrente angerechnet werden.
Was ist die Rente der Witwenrente?
Die Rente beträgt 25 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen. Sie wird nur für einen gewissen Zeitraum ausgezahlt und ist auf 24 Kalendermonate nach dem Tod des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners begrenzt. Ihnen steht ein Zuschlag zur Witwenrente beziehungsweise Witwerrente zu.
Was ist die Hinterbliebenenrente für Witwen?
Wenn bei Rentner-Ehepaaren ein Partner stirbt, ist es in der Mehrzahl der Fälle die Ehefrau, die ihren Mann überlebt. Die typische Hinterbliebenenrente ist daher eine Witwenrente. Für Witwen bedeutet die Witwenrente eine wichtige Einkommensquelle, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Was ist der Restbetrag der Witwenrente?
Es verbleibt ein Restbetrag von 358,41 Euro (= 1.204 Euro – 845,59 Euro), um den die eigene Rente den Freibetrag übersteigt. Davon werden 40 Prozent (= 143,36 Euro) auf die Witwenrente angerechnet. Der Anspruch reduziert sich also um 143,36 Euro. Diesmal soll die (Brutto-)Rente 900 Euro betragen.
Welche Rechtsgrundlage hat die Große Witwenrente?
Die neue Rechtsgrundlage betrifft alle Hinterbliebenen, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder auch davor, wenn beide Partner nach dem 01.01.1962 geboren wurden. Anspruch auf die große Witwenrente haben Ehepartner, die über 45 Jahre alt sind und länger als ein Jahr verheiratet waren.