Ist ein Kontoauszug eine Urkunde ZPO?
Der Kontoauszug ist damit eine Beweisurkunde (BSG, a.a.O., Rn. 15; MK-Smid, ZPO, 5. Aufl., § 850 l Rn. 5), und stellt das unmittelbare Beweismittel für ein Überweisungsvorgang dar.
Ist ein Überweisungsbeleg eine Urkunde?
Auch eine Urkundefälschung nach § 267 StGB liegt nicht vor. Zwar kann ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg eine verkörperte Gedankenerklärung die zum Beweis im rechtsverkher dient (Urkunde) darstellen, allerdings fehlt es an einerTathandlung.
Was sind die Beweismittel für das Urteil?
Ausschlaggebend für das Urteil sind nicht nur die Beweismittel, sondern das direkte Gerichtsverfahren mit der mündlichen Verhandlung. Zusätzliche Beweise können die Anwälte nach Zulassung durch die Gerichte in aller Regel noch einbringen.
Welche Beweismittel stehen für die Beweisführung zur Verfügung?
Für die Beweisführung stehen Kläger und Beklagtem fünf verschiedene Beweismittel zur Verfügung. In der Praxis besonders bedeutsam sind der Zeugen-, der Urkunden- und der Sachverständigenbeweis. Weniger wichtig sind der Augenschein und die Parteivernehmung. Ein Privatgutachten ist kein Beweismittel (sondern Parteivortrag).
Kann der Mieter den Beweis der Mietzahlung vorlegen?
Der Mieter kann zum Beweis der Mietzahlung seinen Kontoauszug vorlegen. Oder, falls er eine Barzahlung behaupten will, kann er eine vom Vermieter unterzeichnete Quittung vorzeigen. Ist die Quittung verloren gegangen und kann der Mieter die Zahlung auch nicht mit anderen Beweismitteln, z.B.
Welche Beweisregeln gelten beim Urkundenbeweis?
Beim Urkundenbeweis gelten feste gesetzliche Beweisregeln. Unterschieden wird zwischen öffentlichen und privaten Urkunden. Eine private Urkunde beweist immerhin, dass die in ihr enthaltene Erklärung vom Aussteller stammt ( § 416 ZPO ), sofern sie echt ist (d.h. bei Echtheit der Unterschrift § 440 Abs. 2 ZPO ).