Wer kann Gesetzentwurf einbringen?
Die Abgeordneten und Fraktionen des Bundestages können – genau wie der Bundesrat und die Bundesregierung – neue oder überarbeitete Gesetze als Entwürfe in den Bundestag einbringen. Hier findet nach einem festgelegten Ablauf die Debatte, Beratung und Abstimmung über den Gesetzentwurf statt.
Was passiert mit Gesetzesentwurf?
Nachdem der Gesetzentwurf den Bundestag und den Bundesrat passiert hat, muss er noch weitere Stationen durchlaufen, um als Gesetz in Kraft zu treten. Das beschlossene Gesetz wird zunächst gedruckt und der Bundeskanzlerin sowie dem zuständigen Fachminister zur Gegenzeichnung zugeleitet. Damit ist das Gesetz verkündet.
Wer darf keinen Gesetzentwurf einbringen?
Bevor ein Gesetz beschlossen werden kann, muss es erst entworfen werden. Diese Entwürfe werden durch die Bundesregierung, den Bundesrat oder die Abgeordneten in den Bundestag eingebracht. Im Bundestag kann aber nicht jeder Abgeordnete einfach einen Gesetzentwurf schreiben und einbringen. …
Was ist ein Gesetzentwurf in Deutschland?
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern. Ein Gesetzentwurf oder Gesetzesentwurf ist der vollständig ausformulierte Gesetzestext (Entwurf), der den gesetzgebenden Körperschaften zur Beratung und Abstimmung vorgelegt wird.
Welche Länder können einen Gesetzentwurf einbringen?
Die einzelnen im Bundesrat vertretenen Länder können keinen Gesetzentwurf einbringen. Der Gesetzentwurf eines Landes wird nur zum Gesetzentwurf des Bundesrates, wenn sich alle anderen Länder diesem anschließen. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates wird der Bundesregierung zur Stellungnahme übermittelt.
Wann wird der Gesetzentwurf des Bundesrates übermittelt?
Der Gesetzentwurf eines Landes wird nur zum Gesetzentwurf des Bundesrates, wenn sich alle anderen Länder diesem anschließen. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates wird der Bundesregierung zur Stellungnahme übermittelt. Die Bundesregierung leitet diesen dann dem Bundestag zu.
Wann bezieht der Bundesrat einen Gesetzentwurf?
Der Bundesrat bezieht zum Entwurf innerhalb von 6 Wochen Stellung. Bei umfangreichen Gesetzentwürfen kann der Bundesrat jedoch aus wichtigem Grunde auch eine Fristverlängerung auf 9 Wochen beantragen, besonders eilbedürftige Gesetzentwürfe haben eine Frist von 3 Wochen.