In welchen Fällen würde ein Gastwirt unbeschränkt haften?
Er haftet unbeschränkt, wenn er oder sein Personal einen Schaden verschuldet haben oder wenn er die Sachen ausdrücklich zur Aufbewahrung übernommen hat, beschränkt hingegen in jedem anderen Falle, nämlich nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens …
Wann kann der Gastwirt die Verwahrung von Gegenständen ablehnen?
Der Gastwirt hat die Pflicht, Kreditkarten, Bargeld oder Wertgegenstände (Pelzjacken, Schmuck, Fotoapparate, Mobiltelefone usw.) in Verwahrung zu nehmen; verweigern kann er die Annahme von gefährlichen Gütern, von Gütern mit extrem hohem Wert oder von sperrigen Gegenständen.
Was ist eine eingebrachte Sache?
Eingebrachte Sachen sind Gegenstände oder auch Wertsachen, die von Gästen für die Zeit ihres Aufenthalts in den Räumlichkeiten des Betriebs (auch solche, die dem Hotelbetrieb unmittelbar zugeordnet sind, zum Beispiel Tagungsräume und Freizeiteinrichtungen) aufbewahrt oder vom Gastwirt beziehungsweise seinen …
Was versteht man unter gesetzlicher Haftung?
Gesetzliche Haftung Unter gesetzlicher Haftung oder Haftpflicht versteht man die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere dem Schuldrecht im BGB) ergebende Verpflichtung, einen Schaden (Personen-, Sach- oder Vermögensschaden) zu ersetzen, den man einem Dritten zugefügt hat.
Was bedeutet eine Haftung für einen Schaden?
Haftung bedeutet grundsätzlich, dass jemand für einen Schaden einstehen muss. Die Haftung kann sich dabei aus Vertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Meist setzt eine Haftung ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) voraus.
Welche Haftungsgrundlagen kennt das Zivilrecht?
Zivilrecht. Das Zivilrecht kennt die Haftung in Form eines Dualismus von zwei unterschiedlichen Haftungsgrundlagen, nämlich entweder für die Erfüllung einer Pflicht persönlich oder mit dem Vermögen bei vertraglicher Haftung einstehen zu müssen oder außervertraglich zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
Was ist die vertragliche Haftung?
Grundsatz: Ohne Gesetz keine Haftung. Von der gesetzlichen Haftung abzugrenzen ist die vertragliche Haftung. Bei der vertraglichen Haftung ergibt sich die Anspruchsgrundlage nicht durch gesetzliche Regelungen, sondern durch vertragliche Vereinbarungen und Verpflichtungen zwischen den Vertragsparteien, z. B. Auftraggeber und Auftragnehmer.