Wie lange ermittelt die Staatsanwaltschaft in Berlin?

Wie lange ermittelt die Staatsanwaltschaft in Berlin?

Die Staatsanwaltschaft ermittelt also solange, bis es in der Sache zu einer Entscheidung kommen kann. Dementsprechend hängt die Dauer des Ermittlungsverfahrens in der Praxis vom Umfang der Ermittlungen sowie von der Schnelligkeit der Ermittlungsbehörden ab – so in Berlin bspw. von personellen Kapazitäten.

Wie lange dauert die Rechtsberatung vom Anwalt ihrer Wahl?

Die Beratung erfolgt innerhalb von 2 Stunden und Sie als Ratsuchender bestimmen den Preis. Sie haben allerdings keinen Einfluss darauf, welcher Anwalt sich Ihrer Frage annimmt. Verbindliche Rechtsberatung vom Anwalt innerhalb von zwei Stunden – schneller und einfacher geht es nicht! Vertrauliche Rechtsberatung vom Anwalt Ihrer Wahl – Direktanfrage.

Wie ist die Einstellung einer Staatsanwaltschaft beendet?

Nach einer Einstellung ist die Angelegenheit für Sie – spätestens mit der Erfüllung von Auflagen (meist die Zahlung eines Geldbetrages an die Landesjustizkasse oder eine gemeinnützige Organisation) – beendet. Bei Nichtvorliegen der Einstellungsvoraussetzungen kann die Staatsanwaltschaft – statt einer…

Wie lange dauert die Verhandlung vor dem Strafgericht?

Die anschließende Verhandlung vor dem Strafgericht folgt einem strengen Ablauf und endet mit Verkündung des Urteils. Gegen das Urteil erster Instanz gibt es die Rechtmittel der Berufung und Revision. Das Strafverfahren kann je nach Umfang des Falles von einigen Wochen bis zu mehreren Jahren dauern.

Wann kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren einstellen?

Liegen keine ausreichenden Beweismittel vor, kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bereits zu diesem Zeitpunkt einstellen. Auch der Verteidiger eines Beschuldigten kann nach Akteneinsicht im Strafverfahren dessen Einstellung beantragen. Die zweite Option stellt der Erlass von einem Strafbefehl dar.

Ist das Strafmaß von Staatsanwalt oder Verteidiger entsprechend?

Das Strafmaß kann dem Antrag von Staatsanwalt oder Verteidiger entsprechen, aber auch von diesem abweichen. Ist für das Gericht eine Schuld des Angeklagten nicht bewiesen, kommt auch ein Freispruch im Strafverfahren in Betracht. Nach der Urteilsverkündung können noch Rechtsmittel im Strafverfahren eingelegt werden.

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