Was bedeutet Asylgesetz?
Das Asylgesetz (AsylG, frühere Bezeichnung: Asylverfahrensgesetz [AsylVfG]) regelt das Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
Was regelt das Asylgesetz?
Das Asylgesetz ist seit dem 24. Oktober 2015 die neue Bezeichnung für das ehemalige Asylverfahrensgesetz, das erstmals am 01.08.1982 in Kraft trat. Es regelt die rechtlichen Voraussetzungen für den Schutz Asylsuchender in Deutschland sowie das Asylverfahrens- und -prozessrecht.
Welche Regelungen gelten für das Asylgesetz?
Das Asylgesetz formuliert jedoch spezielle Regelungen, die der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vorgehen. Insbesondere die Regelung der Rechtsmittelfrist und die Rechtsmittelbeschränkungen weichen zu Lasten der Asylbewerber von der VwGO ab. Das Flughafenverfahren ( § 18a AsylG) etwa kennt eine Rechtsmittelfrist von drei Tagen.
Ist das Asylrecht in Deutschland ausgeschlossen?
Das Asylrecht in Deutschland ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Einreise über einen sicheren Drittstaat erfolgt. Dies gilt auch, wenn eine Rückführung in diesen Drittstaat nicht möglich ist. Als „sichere Drittstaaten“ bestimmt das Asylgesetz die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen und die Schweiz.
Was ist das Grundgesetz für das Asylrecht?
Artikel 16 a Grundgesetz Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland haben politisch Verfolgte das Recht auf Asyl. Das Asylrecht wird in Deutschland gewährt – auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951,
Was wird unter Asylrecht verstanden?
Im weiteren Sinn wird unter Asylrecht auch die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention verstanden. Das Asylrecht wurde 1993 stark eingeschränkt und in der Folgezeit immer mehr vom EU-Recht abgelöst, welches wiederum vor allem auf der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 basiert.