Wie kann ich meine Eigentumswohnung selbst verwalten?
Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) haben einiges zu tun: Konto einrichten, Gelder verwalten, Handwerker beauftragen, Streit schlichten und die jährliche Abrechnung erstellen. WEGs können diese Kosten sparen, wenn sie wollen: Laut Wohnungseigentumsgesetz dürfen sie sich auch selbst verwalten.
Kann eine WEG Sich selbst verwalten?
Die Selbstverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist besonders sinnvoll, wenn die Immobilie nicht mehr als zehn Wohneinheiten umfasst. Laut § 21 Absatz 1 Wohnungseigentumsgesetz ist es jeder Wohnungseigentümergemeinschaft freigestellt, sich selbst zu verwalten.
Ist die Selbstverwaltung durch den Eigentümer realisierbar?
Bei der Selbstverwaltung durch den Eigentümer ist man Ansprechpartner für die Mieter – rund um die Uhr. Ob das als „Nebenjob“ realisierbar ist, entscheidet der Einzelfall – und jeder Eigentümer für sich. Allerdings sollte man sich hier bewusst sein, dass mit der Vermietung von Immobilien auch Rechte und Pflichten eingehalten werden müssen.
Welche Vorteile hat eine Eigenverwaltung?
Pro und Contra einer Eigenverwaltung. Der größte Vorteil einer Eigenverwaltung ist sicherlich die Tatsache, dass sie preiswerter ist. Allerdings ist der Arbeitsaufwand nicht zu unterschätzen. + Eine Eigentumswohnung selbst verwalten ist natürlich preiswerter, als wenn mit der Hausverwaltung ein Profi eingeschaltet wird.
Ist eine Selbstverwaltung möglich?
Eine Selbstverwaltung ist auch nur dann möglich, wenn die anderen Eigentümer dies alle wollen. Denn es besteht ein Gesetzesanspruch auf eine ordnungsgemäße Hausverwaltung. Verlangt ein Eigentümer nun einen professionellen Hausverwalter, so muss einer bestellt werden.
Wie haftet der Eigentümer bei der Selbstverwaltung durch Verwalter?
Denken Sie daran, bei der Selbstverwaltung durch Eigentümer haftet dieser vollständig. Ist ein Verwalter beauftragt, geht die Haftung an diesen über.