Was bedeutet Paragraph 439?
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Kann der Käufer Nacherfüllung verweigern?
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie ihm nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist (§ 439 Abs. 4 BGB).
Wie kann der Verkäufer aktiv bei der Aufklärung mitwirken?
Der Verkäufer muss aktiv bei der Aufklärung mitwirken, insoweit der Käufer in dazu in die Pflicht nimmt. Damit ist gemeint, dass der Verkäufer auf Nachfrage Rede und Antwort stehen muss. Kennt er die Antwort nicht, so darf er natürlich nicht lügen oder „ ins blaue hinein“ Behauptungen aufstellen.
Kann der Veräußerer die Kaution zurückfordern?
Der Veräußerer soll die Mieter um Zustimmung bitten, ob sie mit der befreienden Übertragung der Sicherheiten auf den Erwerber einverstanden sind. Soweit dies abgelehnt wird, sollen die Kautionen zurückgezahlt werden, verbunden mit dem Hinweis, dass die Rückzahlung keinen Verzicht bedeute und der Erwerber die Kaution neu anfordern werde.
Wie erfolgt der Ausschluss von Ansprüchen?
Den Ausschluss von Ansprüchen findet sich üblicherweise in den Kaufverträgen über gebrauchte Immobilien. Der Verkäufer soll damit geschützt werden, während dem Käufer zugemutet wird die Immobilie vor dem Kauf selbst zu prüfen, um Sachmängel auszuschließen.
Wie haftet der Verkäufer für versteckte Mängel?
Der Verkäufer haftet also lediglich nicht für Mängel, die ein durchschnittlicher Käufer bei einer gründlichen Besichtigung der Immobilie ohne Sachverständigen hätte erkennen können. Versteckte Mängel werden dagegen nicht erfasst (vgl. BGH, Urt. v. 11.06.1979, Az.