Wann haftet der Frachtführer nicht?
Der Frachtführer kann sich von der Haftung nur befreien, indem er nachweist, dass der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (§§ 425 f. HGB).
Für welche Schaden haftet der Frachtführer?
§ 425 Haftung für Güter- und Verspätungsschäden. Schadensteilung. (1) Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht.
Wann haftet ein Spediteur wie ein Frachtführer?
Er haftet bei Verlust und Beschädigung des Gutes also nur auf Wertersatz, und dies nach Paragraf 431 HGB beschränkt auf 8,33 Sonderziehungsrechte (rund 9,60 EUR) je kg. Bei grobem Verschulden (Paragraf 435 HGB) haftet der Spediteur – wie der Frachtführer – allerdings unbeschränkt.
Welche Ausnahmen gibt es für den Frachtführer?
Dies bedeutet, dass der Frachtführer auch nur einen Teil der vertraglich vereinbarten Ware ausliefern muss, wenn der Absender dies wünscht. Ausnahmen bestehen lediglich in jenen Fällen, in denen eine unvollständige Auslieferung der Ware für den Frachtführer als unzumutbar anzusehen wäre.
Wie haftet der Frachtführer für den Schaden?
Gemäß § 425 Abs. 1 HGB hat der Frachtführer für den Schaden zu haften, welcher durch Verlust oder Beschädigung der Ware von der Übernahme zur Beförderung bis zur Auslieferung entsteht. Auch bei Überschreitung der Lieferfrist l iegt die Haftung beim Frachtführer.
Wie kann der Frachtführer das Gut befördern?
Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern (§ 407 HGB). Die Parteien können vereinbaren, dass das Gut nur gegen Einziehung einer Nachnahme an den Empfänger abgeliefert werden darf.
Wie unterscheidet sich der Frachtführer von einem Spediteur?
Der Frachtführer unterscheidet sich von einem Spediteur dadurch, dass dieser für die Organisation der Transporte verantwortlich ist, während der Frachtführer die Transporte ausführt. Überschneidungen zwischen den beiden Definitionen ergeben sich in jenen Fällen, in denen der Spediteur einen Transport sowohl organisiert als auch ausführt.