Was kostet ein staranwalt?
Beispielrechnung RVG mit Ansatz der Mittelgebühr
| Gebühr | Gebührennummer | Gebührenhöhe |
|---|---|---|
| 1) Grundgebühr | Nr. 4100 RVG-VV | 220,00 EUR |
| 2) Terminsgebühr Haftprüfung | Nr. 4102 RVG-VV | 187,00 EUR |
| 3) Vorbereitendes Verfahren | Nr. 4104 RVG-VV | 181,50 EUR |
| 4) Verfahrensgebühr 1. Rechtszug | Nr. 4106 RVG-VV | 181,50 EUR |
Wie kann ich die Anwaltskosten bestimmen?
Die andere Möglichkeit um die Anwaltskosten zu bestimmen ist es, die Leistung anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abzurechnen. Wenn Anwalt und Mandant für die Beratung einen festen Preis vereinbaren, ist diese Vergütungsvereinbarung auf jeden Fall bindend.
Wie hoch sind die Gerichtskosten für den Anwalt?
Für die Gerichtskosten wird in der Regel die dreifache Gebühr fällig. Die Kosten für den gegnerischen Anwalt belaufen sich bei einem Streitwert von 2.500 Euro auf 621,78 Euro. Die Gerichtskosten betragen 324,00 Euro. Die gesamten Prozesskosten belaufen sich damit auf 1.412,08 Euro.
Was sind die Anwaltskosten für einen Prozess?
Kommt es trotz der außergerichtlichen Beratung zu einem Prozess, kommen weitere Anwaltskosten auf den Mandanten zu: Für die Vertretung vor Gericht muss eine Verfahrensgebühr, sowie eine Terminsgebühr bezahlt werden. Die Verfahrensgebühr wird mit dem Faktor 1,3 abgerechnet, die Terminsgebühr mit dem Faktor 1,2.
Welche Gebühren darf der Anwalt bestimmen?
In deren Rahmen darf der Anwalt die im Einzelfall anfallenden Anwaltskosten bestimmen darf. Dabei hat er sich in der Regel an die Mittelgebühr zu halten, über die er nur begründet und bei erheblichem Mehraufwand hinausgehen darf. Je höher der Gegenstandswert, desto höher können am Ende auch die Anwaltskosten ausfallen.