Was ist eine verwirkte Vertragsstrafe?
Die Vertragsstrafe ist verwirkt, sobald der Verpflichtete in Verzug kommt. Besteht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen, tritt die Verwirkung mit der Zuwiderhandlung ein. Bestreitet der Schuldner die Verwirkung, weil er seine Verbindlichkeit erfüllt habe, hat er die Erfüllung zu beweisen.
Was ist Einrede der Verwirkung?
Eine Einwendung ist von den Gerichten von Amts wegen zu berücksichtigen, d. h. das Gericht weist eine Klage wegen Verwirkung auch dann ab, wenn sich die Parteien darauf nicht berufen. Diese stellt nämlich eine Einrede dar, die vom Gericht nicht geprüft wird, wenn sich niemand darauf beruft.
Was ist von der Verwirkung zu unterscheiden?
Von der Verwirkung zu unterscheiden ist die Verjährung. Letztere ist von dem genannten Umstandsmoment unabhängig und wird im Prozess nur auf ausdrückliche peremptorische Einrede hin berücksichtigt. Jedoch muss die Verwirkung restriktiv angewendet werden, ansonsten würden die Verjährungsregeln ihren eigentlichen Sinn verlieren.
Was ist die Rechtsgrundlage der Verwirkung?
Rechtsgrundlage der Verwirkung: Treu und Glauben § 242 BGB. Die Verwirkung wird aus § 242 BGB hergeleitet: „Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.“.
Wie ist die Verwirkung im deutschen Recht geregelt?
Die Verwirkung ist im deutschen Recht bis auf Ausnahmen in Spezialgesetzen (z. B. § 21 Markengesetz) nicht gesetzlich geregelt. Vielmehr wurden ihre Grundsätze von der Rechtsprechung aus der Generalklausel des § 242 BGB (Treu und Glauben) entwickelt.
Welche Rechte haben sie bei der Verwirkung?
Neben Zahlungs-, Unterlassungs- und Feststellungsansprüchen können auch Gestaltungsrechte, wie das Anfechtungsrecht oder das Widerrufsrecht der Verwirkung unterfallen. Auch im Wettbewerbsrecht spielt die Verwirkung eine Rolle, denn Abmahnungen können unter Umständen wegen Verwirkung unbegründet sein.