Was ist Frauenschutz Abkommen?

Was ist Frauenschutz Abkommen?

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt.

Wie kam es zur Istanbul-Konvention?

Warum brauchen wir die „Istanbul-Konvention“? Der Europarat hat deshalb 2011 die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt als völkerrechtlichen Vertrag ausgefertigt, der 2014 in Kraft trat.

Was wurde in der Istanbul-Konvention festgehalten?

Die Konvention des Europarats aus dem Jahr 2011 ist das weltweit erste verbindliche Abkommen gegen Gewalt an Frauen, von Vergewaltigung in der Ehe über häusliche Gewalt bis zur weiblichen Genitalverstümmelung. Die Übereinkunft wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul zur Unterschrift ausgelegt.

Wann wird der Begriff „Abkommen“ verwendet?

Jahrhundert, seitdem wird der Rechtsbegriff im Sinne von „Vertrag, Übereinkommen“ verwendet. Heute wird der Begriff anstelle von Konvention oder Übereinkommen gebraucht. Ein Abkommen ist demnach eine Übereinkunft zwischen zwei oder mehreren vertragschließenden Vertragsparteien.

Was ist Abkommen in verschiedenen Rechtsgebieten?

Abkommen ist in verschiedenen Rechtsgebieten ein Synonym für einen Vertrag. Der Ausdruck wird verwendet vor allem im Völkerrecht, im Verfassungsrecht und im Verwaltungsrecht. Ursprünglich, d. h. im 16. und 17. Jahrhundert, wurden damit Vereinbarungen über Tilgungen und Erstattungen bezeichnet, seit dem 18.

Welche Abkommen gibt es zwischen zwei Staaten?

Es gibt bilaterale Abkommen zwischen zwei Staaten (etwa Auslieferungsabkommen) und multilaterale („Kollektivabkommen“) zwischen drei oder mehr Staaten (etwa das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen oder das nie in Kraft getretene Multilaterale Investitionsabkommen ).

Was sind völkerrechtliche Abkommen?

Beispiele für völkerrechtliche Abkommen i. e. S. sind das Münchner Abkommen, das Wanfrieder Abkommen oder das Barber-Ljaschtschenko-Abkommen. Das Potsdamer Abkommen wird ebenso wenig als völkerrechtlicher Vertrag klassifiziert.

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