Was kostet ein Gutachten vom Psychiater?
Die Kosten eines Gutachtens liegen durchschnittlich mittlerweile bei 6.000,00 €, bei hochstreitigen Verfahren bis zu 15.000,00 € und mehr. Das Oberlandesgericht Nürnberg (FamRZ 2019, 130) hatte über SV-Kosten von 13.358,49 € zu entscheiden.
Warum psychiatrisches Gutachten?
Die psychiatrische Begutachtung von Patienten mit psychischen Störungen ist ein wichtiger Bestandteil der forensisch-psychiatrischen Tätigkeit. Dazu zählen auch insbesondere strafrechtliche Fragestellungen sowie Gutachtenaufträge zu zivilrechtlichen Belangen.
Was ist ein psychiatrisches Gutachten für das Familiengericht?
Wenn ich ein psychiatrisches Gutachten für das Familiengericht erstelle, geht es dabei oft um die Frage nach der Erziehungsfähigkeit der Eltern, beziehungsweise eines Elternteils. Solche Gutachten sind sehr umfangreich. Stellen wir uns Folgendes vor: Die Eltern einer dreijährigen Tochter leben getrennt.
Wer stellt dem Psychiater sein Wissen zur Verfügung?
Der Psychiater stellt dem Gericht sein Wissen zur Verfügung. Das Gericht urteilt selbstständig und nach eigener Überzeugung. Als Psychiater bin ich in meiner ursprünglichen Rolle Behandler. Zwischen Psychiater und Patient besteht ein kuratives Verhältnis. Das bedeutet, der Psychiater muss dafür Sorge tragen, dass es dem Patienten besser geht.
Welche Voraussetzungen muss ein psychiatrischer Gutachter erfüllen?
Nun kurz auf den Punkt gebracht – diese vier Voraussetzungen muss ein psychiatrischer Gutachter erfüllen: Er muss über das nötige Fachwissen verfügen, also die theoretischen Grundlagen seines Faches genau kennen Er muss fähig sein, dieses Fachwissen auf den konkreten Fall, den es zu begutachten gilt, zu übertragen
Was gehört zur Routine der Gerichte?
Es gehört in vielen Fällen zur Routine der Gerichte, mit der Ladung zum Termin auch das persönliche Erscheinen der Parteien anzuordnen. Das ist in der ZPO so vorgesehen, „wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint“ (§ 141 Abs. 1 ZPO).