Welche Rechtsgüter schützt das BGB?
Als geschützte Rechtsgüter können konkret genannt werden: Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit und Eigentum. Mit dem § 823 BGB wird also der Einzelne und sein Recht an Sachen geschützt.
Was sind höchstpersönliche Rechtsgüter?
Höchstpersönliche Rechte sind in der Rechtswissenschaft subjektive Rechte, die einer bestimmten Person zustehen und so eng mit der Person des Berechtigten verbunden sind, dass sie ausschließlich für diese ihre Bestimmung und ihren Sinn haben.
Was sind die Individualrechtsgüter?
Unter Rechtsgütern versteht man rechtlich geschützte Interessen. An dieser Stelle kann zwischen Individualrechtsgütern und Universalrechtsgütern unterschieden werden. Individualrechtsgüter sind die Rechtsgüter des Einzelnen wie bspw. Leib und Leben, die Freiheit, das Eigentum oder aber auch die Ehre.
Welche Leistungen sind urheberrechtlich geschützt?
Der Gesetzgeber definiert, wann ein urheberrechtlicher Schutz besteht. Welche schöpferischen Leistungen gemäß Urheberrecht als geschützte Werke gelten, ergibt sich aus dem UrhG. Ein Blick in § 2 Abs. 1 UrhG verrät, dass dazu insbesondere die Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst zählen.
Was unterliegt dem Schutz durch das Urheberrecht?
Dem Schutz durch das Urheberrecht unterliegt dabei die konkrete Wiedergabe einer Idee, also schutzwürdig gilt demnach die Art und Weise wie etwas dargeboten wird. Nicht zuletzt setzt der Urheberschutz ein gewisses Maß an Individualität und Kreativität voraus, welches sich von der alltäglichen Gestaltung abhebt.
Welche Bilder sind urheberrechtlichen geschützt?
Dazu gehören insbesondere auch einfache Produktabbildungen, die auf Verkaufsplattformen wie eBay eingesetzt werden, oder die Bilder, die Sie in der Google-Bildersuche finden. Wer urheberrechtlich geschützte Bilder im Web verwendet, kann vom Urheber oder anderen Rechteinhabern in Anspruch genommen und abgemahnt werden.
Was gewährt das urheberrechtlich geschützte Material?
Das Urheberrecht gewährt vor allem Ansprüche gegen die unberechtigte Verwendung von Werken. Verwendet man urheberrechtlich geschütztes Material ohne Zustimmung des Urhebers, kann das zu einer Abmahnung führen und bei erneutem Verstoß teuer werden.